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Personalausweis

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Ab dem 1. November 2010 wurde der neue elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt.

Am 2. August 2021 ist die Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 in Kraft getreten. Die Verordnung dient der Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die ihnen und ihren Familienangehörigen ausgestellt werden.

Gemäß Artikel 3 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/1157 wird zudem die Speicherung von zwei Fingerabdrücken im Chip des Personalausweises eingeführt.

Die biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung der Identität einer Person, die sich bei einer hoheitlichen Kontrolle ausweist. Bleiben nach einem Abgleich des Lichtbilds auf dem Personalausweis mit der Person Zweifel an deren Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen. Dadurch werden Betrugsversuche schnell erkannt.

Bitte informieren Sie sich über die neuen Funktionen und Anwendungen auf den folgenden Internetseiten.

www.personalausweisportal.de

oder

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/PaesseAusweise/ePersonalausweis/ePersonalausweis_node.html

Für jeden deutschen Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, besteht die Ausweispflicht. Somit ist jeder verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, schon vor dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis zu beantragen.

Für die Beantragung eines neuen Personalausweises müssen Sie folgendes beachten:

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Borna
  • Ihre persönliche Vorsprache in der Pass- und Meldestelle Borna ist erforderlich

Die Bearbeitungs- und Herstellungszeit des neuen Personalausweises beträgt ca. 2-3 Wochen. Erfahrungsgemäß nehmen die Wartezeiten kurz vor Ferienbeginn zu.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung eines Personalausweises:

  • als Nachweis das alte Dokument (bei Verlust andere Identitätspapiere z. B. Pass)
  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild, entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (35x45 mm)

Gültigkeit:

  • 10 Jahre ab dem 24. Lebensjahr 
  • 6 Jahre bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 

Nach Beantragung des neuen Personalausweises und als Abholinformation erhält jeder Antragsteller, der älter ist als 15 Jahre und neun Monate, Post von der Bundesdruckerei. Bitte gehen Sie mit diesem Brief besonders sorgfältig um. Die in diesem Brief enthaltenen Daten dürfen Sie nicht mit dem Bundespersonalausweis gemeinsam aufbewahren. Sie benötigen diese zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises.

Für die Abholung des neuen Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen.

  • alter Personalausweis

Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht persönlich abholen können, besteht die Möglichkeit eine Person damit zu bevollmächtigen.
Details zur Abholung finden Sie hier.

Eine Vollmacht für die Abholung des Personalausweises finden Sie hier.

Benötigen Sie sofort ein gültiges Personaldokument, besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises. Die Gültigkeit beträgt 3 Monate. Details dazu finden Sie hier.

Für Personen die dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnlicher Einrichtung untergebracht sind und nicht in der Lage sind, die genannten Einrichtungen ohne fremde Hilfe zu verlassen, besteht die Möglichkeit auf eine Ausweisbefreiung.
Details dazu finden Sie hier.

Einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie hier. 

Gebühren:

37,00 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren

22,80 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren

10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis

Weitere Informationen über den neuen Personalausweis erhalten sie hier:

http://www.ccepa.de

Bei Verlust des Personalausweises rufen Sie bitte folgende Rufnummer an:

Telefonischer Sperrnotruf

(Sperrkennwort notwendig)

116 116

(In Deutschland kostenfrei aus dem Festnetz und aus allen Mobilfunknetzen sowie aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116, gebührenpflichtig zu erreichen. Zur Sicherheit ist der Sperr-Notruf zusätzlich über +49 (0)30 40 50 40 50erreichbar. Servicezeiten: Mo. – So. 0 – 24 Uhr)



Pass - und Meldestelle
Stadtverwaltung Borna Pass- und Meldestelle
Markt 1
04552 Borna

meldestelle@borna.de
www.borna.de

Pass - und Meldestelle
Montag:
Von 09:00 bis 11:30
Dienstag:
Von 09:00 bis 12:00
und 13:00 bis 18:00
Donnerstag:
Von 09:00 bis 12:00
und 13:00 bis 16:00
Freitag:
Von 09:00 bis 11:30
Die Pass- und Meldestelle hat 2021 nach vorheriger Terminvereinbarung an folgenden Sonnabenden jeweils von 9 bis 11 Uhr geöffnet:
  • 04. Dezember

Im Jahr 2022 finden die Sonnabend-Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung wie folgt statt:

  • 8. Januar
  • 5. Februar
  • 5. März
  • 2. April
  • 7. Mai
  • 11. Juni
  • 2. Juli
  • 6. August
  • 3. September
  • 8. Oktober
  • 5. November
  • 3. Dezember

Kontakte:

Marina Göpel
(03433) 873-126
E-Mail senden
Manuela Klenner
(03433) 873-126
E-Mail senden
Klara Strohmeier
(03433) 873-124
E-Mail senden
Laura Arnold
(03433) 873-126
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Leon Pascal Brockhoff
(03433) 873-126
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