Befreiung von der Ausweispflicht
Für Personen die dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnlicher Einrichtung untergebracht sind und nicht in der Lage sind, die genannten Einrichtungen ohne fremde Hilfe zu verlassen, besteht die Möglichkeit auf eine Ausweisbefreiung.
Einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie hier.
Gebühr:
12,00 Euro für jede Bescheinigung zur Befreiung von der Ausweispflicht.
und 13:00 bis 18:00
und 13:00 bis 16:00
Die Pass- und Meldestelle hat 2021 nach vorheriger Terminvereinbarung an folgenden Sonnabenden jeweils von 9 bis 11 Uhr geöffnet:
- 04. Dezember
Im Jahr 2022 finden die Sonnabend-Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung wie folgt statt:
- 8. Januar
- 5. Februar
- 5. März
- 2. April
- 7. Mai
- 11. Juni
- 2. Juli
- 6. August
- 3. September
- 8. Oktober
- 5. November
- 3. Dezember
Kontakte: