Standesamt Borna
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Standesamtes Borna!
Zu Ihrem persönlichen Anliegen können Sie sich vorab hier informieren. Wir stehen Ihnen auch gern telefonisch für Rückfragen zur Verfügung.
Persönlich erreichen Sie uns während unserer Öffnungszeiten im Gebäude Goldener Stern, Markt 11 in Borna.
Schriftliche Anfragen senden Sie bitte an unsere Postanschrift: Stadtverwaltung Borna, Standesamt, Markt 01, 04552 Borna.
Rollstuhlfahrer melden sich bitte im Foyer des Rathauses!
Beantragung einer Urkunde
Zur Beantragung einer Urkunde füllen Sie bitte das unter dem Link ersichtliche Formular vollständig aus.
Anforderung von Urkunden aus dem Geburtsregister
Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister
Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister
Fügen Sie dabei unbedingt einen Scan der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bzw. einen Scan der Datenseite Ihres Reisepasses bei. Wir weisen darauf hin, dass ausschließlich vollständige Urkundenanforderungen abschließend bearbeitet werden.
Sie erhalten nach Posteingang umgehend eine Zahlungsaufforderung von uns per eMail zugesandt.
Die Verwaltungsgebühren werden sofort mit der Zahlungsaufforderung fällig.
Alternativ können Sie Ihre vollständige Urkundenanforderung per Post an uns übersenden.
In diesem Falle erhalten Sie die Zahlungsaufforderung per Post.
Wir bitten um Verständnis, dass die Abwicklung per Post eine längere Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt.
Das Standesamt Borna führt seit 1900 Personenstandsbücher über Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle, die sich im Standesamtsbezirk ereignet haben. Diese Personenstandsbücher werden jedoch nur bis zu bestimmten Fristen im Standesamt aufbewahrt:
- Geburten, die älter als 110 Jahre sind,
- Eheschließungen, die älter als 80 Jahre sind und
- Sterbefälle, die mehr als 30 Jahre zurückliegen, werden dem Stadtarchiv zugeführt.
Sie können sich folgende Urkunden aus dem Personenstandsregister, die noch im Standesamt geführt werden, ausstellen lassen:
- beglaubigte Abschriften aus dem Heirats-, Geburten und Sterbebuch
- Geburtsurkunden/ mehrsprachige Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden/ mehrsprachige Heiratsurkunden
- Sterbeurkunden/ mehrsprachige Sterbeurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden / mehrsprachige Lebenspartnerschaftsurkunden
Zum Standesamtsbezirk Borna gehören auch die Ortschaften Eula, Gestewitz, Haubitz, Kesselshain, Neukirchen, Thräna, Wyhra und Zedtlitz. Die Ausstellung der Urkunden erfolgt während der Sprechzeiten. Bei schriftlicher Anforderung erhebt das Standesamt Vorauskasse. Bitte verwenden Sie dazu die oben bereitgestellten Formulare und legen Sie eine Ausweiskopie (beidseitig) bei.
Erbenermittlung/Ahnenforschung
Dies fällt unter die gesonderten Auskunftsvorschriften des Personenstandsgesetzes. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an das Standesamt. Gern helfen wir Ihnen weiter.
Neugeborene
Alle Geburten, die sich in Borna ereignen, werden durch das Standesamt Borna beurkundet. Wenn Ihr Kind im Krankenhaus geboren wird, erhalten wir die Geburtsanzeige durch das Sana Klinikum Borna. Wird das Kind zu Hause geboren, muss die Geburt innerhalb einer Woche im Standesamt angezeigt werden.
Um die Geburt zu beurkunden, werden folgende Unterlagen im Original von Ihnen benötigt:
1. Bei Eltern, die miteinander verheiratet sind:
- Kopien Ihrer Personalausweise oder Kopien Ihrer Reisepässe mit aktueller Meldebescheinigung
- Ehe ab 03.10.1990: Ihre beglaubigte Abschrift des Familienbuches
oder eine neu ausgestellte Eheurkunde und Ihre Geburtsurkunden - Ehe ab 01.01.2009: Ihre Eheurkunde und die beglaubigten Abschriften aus dem Geburtsregister
oder Ihre Eheurkunde und Ihre Geburtsurkunden - Geburtsurkunden der Geschwisterkinder
2. Bei Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind:
- Kopien Ihrer Personalausweise oder Kopien Ihrer Reisepässe mit aktueller Meldebescheinigung
- aktuelle Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters
- ggf. Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgeerklärung, wenn diese bereits vor Geburt des Kindes beurkundet wurden
- Geburtsurkunden der Geschwisterkinder
3. Ist die Mutter des neugeborenen Kindes geschieden, zusätzlich:
- Nachweis der Ehe (siehe 1.)
- Nachweis über Beendigung der Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde)
- Bescheinigung des Familiengerichtes über den Eingang Scheidungsantrages (bei getrennt lebenden Ehegatten)
Bitte geben Sie alle Urkunden und Dokumente im Original bei der Patientenverwaltung im Klinikum Borna ab. Die Beurkundung im Standesamt kann ausschließlich mit Ihren Urkunden im Original durchgeführt werden. Sie erhalten Ihre Originalunterlagen mit der Geburtsurkunde des Kindes vom Standesamt zurück.
In unseren Infoblättern, haben wir alle notwendigen Formalitäten zu Ablauf, Urkunden, Gebühren und Abholung zusammengefasst:
Infoblatt zu notwendigen Unterlagen
Infoblatt für deutsche Staatsangehörige
Infoblatt für andere Staatsangehörigkeiten
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen auch gern telefonisch zur Verfügung.
Bitte tragen Sie in dem Formular, das Ihnen in der Klinik zur Verfügung gestellt wird, Ihre Telefonnummer sowie Ihre E-Mail Adresse ein. So können wir Sie per E-Mail informieren, sobald die Geburtsurkunde Ihres Kindes im Standesamt abgeholt werden kann.
Der nächste Themenabend für (werdende) Eltern findet am 13.10.2020 im Auditorium des Sana Klinikums Borna statt.
Vaterschaftsanerkennung/Mutterschaftsanerkennung
Bei unverheirateten Eltern ist vor der Eintragung des Vaters zum Geburtseintrag des Kindes eine Vaterschaftsanerkennung notwendig.
Die Beurkundung dieser Vorgänge erfolgt nach Möglichkeit bereits vor Geburt Ihres Kindes bei dem Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes, beim örtlich zuständigen Jugendamt oder bei einem Notar.
Das Jugendamt beurkundet ebenfalls die Erklärung zur gemeinsamen Sorge für Ihr Kind.
Gern beraten wir Sie dazu. Bitte melden Sie sich vorab telefonisch, damit wir für Ihr Anliegen genügend Zeit einplanen können.
Namensgebung
Im Standesamt erhalten Sie auch Informationen zu Vornamen und Schreibweise der Namen. Ist für Ihre Namenswahl noch ein weiterer Nachweis notwendig, können Sie sich an folgende Stellen wenden:
Universität Leipzig
Personennamenberatungsstelle
Augustusplatz 9
04109 Leipzig
Tel.: 0341-9737464, Fax: 0341-9737499
Gesellschaft für deutsche Sprache e.V.
Sprachberatung
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Fax: 0611-9995530
Namen-Service
Dr. Lutz Jacob
Reginenstrasse 15
04155 Leipzig
Fax: 0341-4223858, Mobil: 0172-3596076, Fax: 0341-4223859
Bitte beachten Sie, dass diese Auskünfte gebührenpflichtig sind.
Sterbefälle
Im Standesamt werden alle Sterbefälle beurkundet, die im Standesamtsbezirk eingetreten sind. Ereignet sich ein Sterbefall in einer Einrichtung, also in der Klinik oder in einem Altenpflegeheim, so ist dieses zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet.
Ist der Tod zu Hause eingetreten, ist dieser innerhalb einer Frist von 3 Werktagen dem Standesamt anzuzeigen. Dazu sollten sich die Angehörigen vertrauensvoll an einen Bestatter wenden.
Zur Beurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Sterbefallanzeige
- Todesbescheinigung des Arztes
- Personalausweis der/des Verstorbenen sowie
Bei Ledigen:
- die Geburtsurkunde des Verstorbenen
Bei Verheirateten:
- die Eheurkunde des Verstorbenen
Bei Geschiedenen und Verwitweten:
- die Eheurkunde des Verstorbenen und
- Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. rechtskräftiges Scheidungsurteil
Eheschließung
Termine für Ihre Eheschließung
Die Terminvergabe und alle Absprachen erfolgen zu den Öffnungszeiten im Standesamt Borna. Termine für Eheschließungen sind in jedem Fall unmittelbar durch das Brautpaar mit dem Standesamt Borna zu vereinbaren.
Die Reservierung Ihres Wunschtermins ist durch persönliche Vorsprache oder per Telefon möglich. Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen per E-Mail nicht berücksichtigt werden können. Wir würden uns freuen, Sie zur Eheschließung bei uns begrüßen zu dürfen.
Mit der Anmeldung der Eheschließung wird der unverbindlich vorreservierte Termin verbindlich eingetragen. Da die Anmeldung der Eheschließung nur 6 Monate gültig ist, darf Ihre Anmeldung frühestens sechs Monate (taggenau) vor dem Termin der Eheschließung erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, bei Ihrem Anmeldetermin lieber etwas zeitlichen Puffer einzuplanen.
Die Eheschließungen werden auf Grund des erhöhten Publikumsverkehrs während der Sprechtage vorrangig freitags und samstags durchgeführt. Selbstverständlich sind auch Eheschließungstermine außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten montags und mittwochs möglich. Abweichende Terminwünsche zu unseren Öffnungszeiten werden individuell mit Ihnen abgestimmt.
Anmeldung der Eheschließung
Die Eheschließung muss beim Standesamt des Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes der Partner angemeldet werden. Die Anmeldung soll persönlich von beiden Verlobten durchgeführt werden. Ist einer der Verlobten nachweislich verhindert, kann die Anmeldung im Ausnahmefall mittels Vollmacht vorgenommen werden.
Für die Anmeldung der Eheschließung sind verschiedene Urkunden vorzulegen. Welche Unterlagen notwendig sind, hängt vom Einzelfall ab. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Standesamt am Wohnsitz vorab beraten. Wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind benötigen Sie zum Beispiel:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- eine erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes
(zur Anmeldung der Eheschließung maximal 14 Tage alt) - eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- eine Eheurkunde der Vorehe oder der vorhergehenden Lebenspartnerschaft (sofern zutreffend)
- den Nachweis der Auflösung der Vorehe oder der vorhergehenden Lebenspartnerschaft (z. B. mittels Scheidungsurteil) mit Rechtskraftvermerk oder eine neu ausgestellte Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk
- eine Sterbeurkunde des vorigen Ehepartners (sofern zutreffend)
- die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
Alle Urkunden und Dokumente müssen im Original im Standesamt vorgelegt werden.
Die Notwendigkeit weiterer Dokumente und Urkunden richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen. Sollte einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder im Ausland geboren oder geschieden worden sein, so ist vorab unbedingt eine persönliche Vorsprache im Standesamt erforderlich.
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt im Standesamt Borna ausschließlich nach Terminvereinbarung. Bitte setzen Sie sich daher vorher telefonisch mit uns in Verbindung. Vielen Dank.
Eheschließungszimmer
Das Trauzimmer des Standesamtes Borna befindet sich im Bürgerhaus „Goldener Stern“, einem der ältesten Gebäude der Großen Kreisstadt Borna. Es bietet Platz für bis zu 30 Gäste und vereint modernes Ambiente & den Glanz des historischen Gebäudes. Einen näheren Eindruck von unserem Trauzimmer sowie dem Foyer können Sie sich auf den unten stehenden Fotos verschaffen.
Hier finden Sie weitere Bilder des Standesamtes sowie des Eheschließungszimmers.
Kirchenaustritte
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bedarf der öffentlichen Beglaubigung und wird im Standesamt des Wohnsitzes beurkundet. Das Standesamt Borna darf keinen Kirchenaustritt für Bürger anderer Ortschaften beurkunden.
Bitte vereinbaren Sie zum Kirchenaustritt einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Standesamt. Folgende Unterlagen sind dazu notwendig:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde (sofern zutreffend)
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 18,00€ sowie 8,00€ für Ihre Bescheinigung über die erfolgte Austrittserklärung.
Ihre Kontakte:
Sprechzeiten:
und 13:00 bis 18:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Leitung:
Anschrift:
