Führungszeugnisse

In der Pass- und Meldestelle Borna können nach § 30 BZRG  einfache-, erweiterte und behördliche Führungszeugnisse beantragt werden.

Die Beantragung muss unbedingt persönlich erfolgen, man kann sich nicht von einem Bevollmächtigten vertreten lassen.

Nachfolgend informieren wir was bei den einzelnen Führungszeugnissen zu beachten ist:

einfache Führungszeugnisse §30 BZRG

Kann von jeder Person, die das 14 Lebensjahr vollendet hat, in der Wohngemeinde beantragt werden. Ebenfalls ist eine gesetzliche Vertretung antragsberechtigt. Bei geschäftsunfähigen Personen ist nur Ihre gesetzliche Vertretung antragsberechtigt.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung sind:

  • Personalausweis

erweiterte Führungszeugnisse §30 a BZRG

Ein erweitertes Führungszeugnis kann nur erteilt werden, wenn….

  • gesetzliche Bestimmungen dies vorschreiben,
  • es für die berufliche / ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung, Ausbildung von Minderjährigen ist,
  • in einer vergleichbaren Weise eine Tätigkeit ausgeübt wird, bei der man Kontakt mit Minderjährigen hat.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung sind:

  • Personalausweis
  • Bestätigung vom Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde über die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses

behördliche Führungszeugnisse §31 BZRG

Können bei Aufforderung durch eine Behörde bei uns beantragt werden. Das behördliche Führungszeugnis wird nach der Beantragung an die jeweilige Behörde gesendet.

Notwendige Unterlagen für die Beantragung sind:

  • Personalausweis
  • Bestätigung der Behörde für die Beantragung
  • Adresse der Behörde, wo das Führungszeugnis hingeschickt werden soll

Hinweis: Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, können ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. (§30 b BZRG)

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.

https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/FZ_node.html

Gebühren:

13,00 Euro: einfache-, erweiterte-, und behördliche Führungszeugnisse sowie europäisches Führungszeugnis

Bearbeitungsdauer: 2 bis 3 Wochen 

 Hinweis: Sollte das Führungszeugnis nach 3 Wochen noch nicht bei Ihnen oder der anfordernden Behörde sein, so kontaktieren Sie uns bitte. Sie erhalten die Kundenservicenummer des Bundesamtes für Justiz, um dort den Verbleib des Führungszeugnis zu erfragen.

fuehrungszeugnis









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Ihre Ansprechpartner:

Frau Laura Arnold
(03433) 873-126
(03433) 873-111
Herr Leon Brockhoff
(03433) 873-124
(03433) 873-111
Herr Eric Pechstein
(03433) 873-126
(03433) 873-111


Stadtverwaltung Borna Pass- und Meldestelle
Markt 1
04552 Borna