Schulverwaltung

Schulverwaltung aller Schulen in Trägerschaft der Stadt Borna

  • Schulträgerschaft ist eine staatliche Auftragsangelegenheit.
  • Schulträgeraufgaben sind vom Freistaat an die Kommunen übertragene staatliche Pflichtaufgaben.
  • Der Freistaat Sachsen beaufsichtigt die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als Schulträger.

 Aufgaben des Schulträger:

  • Errichtung, bauliche Unterhaltung und Ausstattung der Schulgebäude und Schulräume und Bestellung des nicht-pädagogischen Personals (§ 22
    Sächsisches Schulgesetz).
  • Grundlage für das Schulangebot ist die von der Kommune zu erstellende Schulnetzplanung.














Ihre Ansprechpartner:

Herr Pascale Loelke
(03433) 873-260
(03433) 873-269
Frau Nicole Macher
(03433) 873-264
(03433) 873-269


Stadtverwaltung Borna Jugend/Schulen/Kita/Soziales
An der Wyhra 1
04552 Borna