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kommunale Wärmeplanung

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kommunale Wärmeplanung

Nach dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Verbindung mit der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) sind die Kommunen verpflichtet, bis zum 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Mittelfristig soll so gewährleistet werden, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 50 Prozent der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien bereitgestellt wird. Langfristig muss die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 komplett treibhausgasneutral umgestellt werden. Um dieses gesetzliche Ziel zu erreichen, erarbeitet der Fachdienst 31 - Bauordnung, Bauverwaltung und Stadtentwicklung gemeinsam mit den Städtischen Werken Borna GmbH (SWB) einen kommunalen Wärmeplan. Unterstützt wird die Stadt dabei durch die Berliner Firma con energy consult GmbH, die ihre fachliche Expertise und Erfahrung aus anderen Kommunen einbringt. Damit der Wärmeplan kein abstraktes Konstrukt wird, sind an dem Erstellungsprozess Bornaer Wohnungsunternehmen, Industrie- und Gewerbebetriebe, Zweckverbände und Energieversorger beteiligt. Diese werden auch als sog. „Stakeholder“ bezeichnet. Da der Wärmeplan die Richtung der Wärmeversorgung für das ganze Stadtgebiet vorgeben wird, planen wir, die Einwohner und Interessierte im Rahmen einer Bürgerbeteiligung am Entscheidungsprozess mitwirken zu lassen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. 

Zur Finanzierung des Wärmeplans wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ein Förderantrag gem. Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (KRL) gestellt. Der Förderantrag wurde genehmigt.

zeitlicher Ablaufplan:

10.07.2023

Die Stadt erhält von der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, als Vertreter des Projektträgers, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, einen Förderbescheid zur Finanzierung des kommunalen Wärmeplans

14.12.2023

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans

ab Januar 2024

Schaffung der Rahmenbedingungen und Ausschreibung eines unterstützenden Projektbüros, Verpflichtung der Firma con energy consult GmbH

27.01.2025

Kick-off Veranstaltung, Beschaffung der Daten, insbesondere Verbräuche, Wärmeträger, Bedarfe und Potenziale

März 2025

Durchführung des Stakeholder Workshops in den Räumlichkeiten der SWB mit allen Akteuren, Besprechung der Grundlagen und der Zielrichtung der Wärmeplanung

Mai 2025

Festlegung der Parametrierung – mathematische und statistische Bestimmung der jeweiligen Entwicklungsmodelle, bspw. mögliche Ausbauraten der Fernwärmenetze pro Jahr oder Auswahl der Energieträger

Juli 2025

Durchführung erster Simulationen zur Entwicklung der Wärmeversorgung in Borna bis zum Jahr 2045

August 2025

Erörterung der erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels

September/Oktober 2025

Bürgerbeteiligung und Durchführung einer Informationsveranstaltung

November/Dezember 2025

Ergebnispräsentation und Vorbereitung der Beschlussfassung im Stadtrat

Februar/ März 2026

Auslage des Wärmeplans mit der Möglichkeit zur Stellungnahme 

Informationen zur förmlichen Beteiligung finden Sie hier

BMUKN_NKI_gefoerdert_GRB_DE_2025_quer@4x-100 1Borna_Stadt

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