kommunale Wärmeplanung
kommunale Wärmeplanung
Nach dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Verbindung mit der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung (SächsWPVO) sind die Kommunen verpflichtet, bis zum 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Mittelfristig soll so gewährleistet werden, dass bis zum Jahr 2030 mindestens 50 Prozent der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien bereitgestellt wird. Langfristig muss die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 komplett treibhausgasneutral umgestellt werden. Um dieses gesetzliche Ziel zu erreichen, erarbeitet der Fachdienst 31 - Bauordnung, Bauverwaltung und Stadtentwicklung gemeinsam mit den Städtischen Werken Borna GmbH (SWB) einen kommunalen Wärmeplan. Unterstützt wird die Stadt dabei durch die Berliner Firma con energy consult GmbH, die ihre fachliche Expertise und Erfahrung aus anderen Kommunen einbringt. Damit der Wärmeplan kein abstraktes Konstrukt wird, sind an dem Erstellungsprozess Bornaer Wohnungsunternehmen, Industrie- und Gewerbebetriebe, Zweckverbände und Energieversorger beteiligt. Diese werden auch als sog. „Stakeholder“ bezeichnet. Da der Wärmeplan die Richtung der Wärmeversorgung für das ganze Stadtgebiet vorgeben wird, planen wir, die Einwohner und Interessierte im Rahmen einer Bürgerbeteiligung am Entscheidungsprozess mitwirken zu lassen. Der Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Zur Finanzierung des Wärmeplans wurde im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ein Förderantrag gem. Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (KRL) gestellt. Der Förderantrag wurde genehmigt.
zeitlicher Ablaufplan:
10.07.2023 | Die Stadt erhält von der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH, als Vertreter des Projektträgers, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, einen Förderbescheid zur Finanzierung des kommunalen Wärmeplans |
14.12.2023 | Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans |
ab Januar 2024 | Schaffung der Rahmenbedingungen und Ausschreibung eines unterstützenden Projektbüros, Verpflichtung der Firma con energy consult GmbH |
27.01.2025 | Kick-off Veranstaltung, Beschaffung der Daten, insbesondere Verbräuche, Wärmeträger, Bedarfe und Potenziale |
März 2025 | Durchführung des Stakeholder Workshops in den Räumlichkeiten der SWB mit allen Akteuren, Besprechung der Grundlagen und der Zielrichtung der Wärmeplanung |
Mai 2025 | Festlegung der Parametrierung – mathematische und statistische Bestimmung der jeweiligen Entwicklungsmodelle, bspw. mögliche Ausbauraten der Fernwärmenetze pro Jahr oder Auswahl der Energieträger |
Juli 2025 | Durchführung erster Simulationen zur Entwicklung der Wärmeversorgung in Borna bis zum Jahr 2045 |
August 2025 | Erörterung der erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels |
September/Oktober 2025 | Bürgerbeteiligung und Durchführung einer Informationsveranstaltung |
November/Dezember 2025 | Ergebnispräsentation und Vorbereitung der Beschlussfassung im Stadtrat |