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Zensus 2022

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2022 findet in Deutschland der Zensus – auch bekannt als Volkszählung – statt. Hierbei wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten.

Warum gibt es den Zensus?

Der Zensus liefert verlässliche Bevölkerungszahlen für die Gemeinden, die Bundesländer und für Deutschland insgesamt. Neben ergänzenden Daten zur Demografie, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder Staatsbürgerschaft, werden auch allgemeine Angaben zur Wohn- und Wohnraumsituation in Deutschland erfasst. Solche Informationen sind ausgesprochen wichtig, da sie helfen, Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu treffen.

Die Europäische Union verpflichtet ihre Mitgliedstaaten, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. In Deutschland bildet das Zensusgesetz den rechtlichen Rahmen für die Durchführung des Zensus 2022. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der für 2021 vorgesehene Zensus in Deutschland um ein Jahr verschoben.

Haushaltebefragung

In einem kurzen persönlichen Interview werden zufällig ausgewählte Haushalte (ca. 10 % der Bevölkerung) und alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen zu allgemeinen Themenbereichen ihrer Lebenssituation befragt. Hierunter fallen beispielsweise Angaben zur Haushaltsgröße, zum Namen, Geschlecht und Familienstand sowie zur Staatsangehörigkeit.

Interviewerinnen und Interviewer gesucht

Für die örtliche Durchführung der Haushaltebefragung wurden in Sachsen

48 Erhebungsstellen eingerichtet. Die Städte und Gemeinden im Landkreis Leipzig sind vier Erhebungsstellen zugeordnet, die räumliche Zuordnung sowie Kontaktdaten sind unter dem Punkt Erhebungsstellen aufgeführt.

Die eigentliche Haushaltebefragung erfolgt dabei mit Hilfe von Interviewerinnen und Interviewern, den sogenannten Erhebungsbeauftragten.

Als Interviewerin oder Interviewer führen Sie die Befragung vor Ort durch. Durch ein mathematisches Zufallsverfahren werden die Anschriften mit Wohnraum ausgewählt an denen Sie die Befragung durchführen. Alle dort wohnenden Personen müssen befragt werden. Es ist vorgesehen, dass ein Erhebungsbeauftragter ca. 100 Personen befragt.

Aufgrund des ungewissen weiteren Pandemieverlaufs im Jahr 2022 haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder ein Hygienekonzept erarbeitet. Dort werden grundlegende Hygiene- und Schutzmaßnahmen für die Durchführung der Haushaltebefragung aufgezeigt. Das Hygienekonzept dient dem Schutz der Erhebungsbeauftragten und auskunftspflichtigen Personen im Rahmen des Zensus 2022.

 

Zur Ausführung der Tätigkeit erhalten Sie im März/April 2022 ausführliche Schulungen durch die örtliche Erhebungsstelle. Sie werden hier intensiv auf Ihre Aufgaben vorbereitet und erhalten die entsprechenden Unterlagen.

Als Interviewerin oder Interviewer müssen Sie die Regelungen der statistischen Geheimhaltung und des Datenschutzes strikt einhalten. Die Bestellung als Erhebungsbeauftragter erfolgt durch einen Vertragsabschluss zwischen der örtlichen Erhebungsstelle und Ihnen.

Ihre Arbeitszeit können Sie flexibel einteilen. Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie je nach Aufwand eine Aufwandsentschädigung von durchschnittlich circa 450 Euro.

Fahrtkosten werden unabhängig davon erstattet.

Unterstützen Sie den Zensus 2022 als Interviewerin oder Interviewer! Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Erhebungsstelle.

Zu Ihren Hauptaufgaben gehören:

  • Einwurf einer schriftlichen Vorankündigung sowie Terminvereinbarung
  • Durchführung der Befragung

Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  • Volljährigkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Freundlichkeit
  • Flexibilität

Personen, die in folgenden Bereichen tätig sind, dürfen gemäß Verwaltungsvorschrift des Statistischen Landesamtes zum Zensusausführungsgesetz nicht als Erhebungsbeauftragte tätig sein: Polizeivollzugsdienst, Steueramt, Einwohnermeldeamt, Jugendamt, Sozialamt, Bauamt, Bundesagentur für Arbeit, Ausländerbehörde.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Zensus finden Sie auf www.zensus2022.de oder unter www.zensus.sachsen.de.

Örtliche Erhebungsstellen im Landkreis Leipzig

Sitz der Erhebungsstelle

Kontaktdaten der Erhebungsstelle

Zugeordnete Städte und Gemeinden

Borna

Stadt Borna

Zensuserhebungsstelle

Markt 1, 04552 Borna

zensus.borna@statistik.sachsen.de

Tel.: 03433 919 00 82

Borna, Bad Lausick, Colditz, Frohburg, Geithain, Kitzscher, Otterwisch

Leipzig

Stadt Leipzig

Zensuserhebungsstelle

04092 Leipzig

zensus.leipzig@statistik.sachsen.de

Tel.: 0341 123 2874

Leipzig, Grimma, Lossatal, Wurzen

Markkleeberg

Örtliche Erhebungsstelle Markkleeberg

Zensus 2022

Friedrich-Ebert-Straße 26

04416 Markkleeberg

Tel.: 0341 20098210

zensus.markleeberg@statistik.sachsen.de

Markkleeberg, Belgershain, Bennewitz, Borsdorf, Brandis, Großpösna, Machern, Naunhof, Parthenstein, Rötha, Thallwitz, Trebsen

Markranstädt

Örtliche Erhebungsstelle Zensus 2022

Krakauer Str. 13a

04420 Markranstädt

zensus.markranstaedt@statistik.sachsen.de

034205 929021

Markranstädt, Böhlen, Elstertrebnitz, Groitzsch, Neukieritzsch, Pegau, Regis-Breitingen, Zwenkau

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Örtliche Erhebungsstelle Borna - Zensus 2022
Markt 1
04552 Borna
Ansprechpartner:
Frau Macher
03433/9190082
zensus.borna@statistik.sachsen.de

Download:


Bereitschaftserklärung als Interviewerin oder Interviewer zum Zensus

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TanzCafé 22

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Markt 1
04552 Borna
Markt 1
04552 Borna
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+49 (0)3433 8730
Fax:
+49 (0)3433 873189
Mail:
stadtverwaltung@borna.de

Postanschrift

Postfach:
1319
04541 Borna

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