Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird als Nachweis der Bonität auf Grund eines formlosen Antrages ausgestellt.
Montag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
Gebühren:
12,40€ Kosten
Rechtsgrundlage:
Kostensatzung