Grünbewuchs im öffentlichen Verkehrsraum
Im Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt Borna und deren Ortsteile
Ahndung bei Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz bei Grünbewuchs ausgehend von privaten Grundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hinein (z. B. Hecken, Sträucher, Äste von Bäumen).
Montag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
Kontakte: