Garagenverkauf
Verkauf von Garagengebäuden, die auf stadteigenen und privaten Grundstücken stehen.
Zur Umschreibung der Garagen ist ein Kaufvertrag oder anderer schriftlicher Nachweis über den Eigentumswechsel vorzulegen. Für die Garage steuerpflichtig ist, wer zum 1. Januar des jeweligen Jahres Eigentümer der Garage ist.
Stadtverwaltung Borna Gebäude und Liegenschaftsmanagement
Am Gericht 2
04552
Borna
Montag:
von
09:00
bis
12:00
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Dienstag:
von
09:00
bis
12:00
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und
13:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
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12:00
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und
13:00
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16:00
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Freitag:
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Formulare
Rechtsgrundlage:
Grundsteuergesetz