An- oder Abmeldung der Spiel-, Geschicklichkeits- u. Unterhaltungsgeräte (Vergnügungssteuer)
Vergnügungssteuer
- die Veranlagung der Vergnügungssteuer erfolgt auf Grundlage der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Borna
- die An- oder Abmeldung muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen erfolgen
Montag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
Rechtsgrundlage:
Vergnügungssteuersatzung