Straßenreinigung/Winterdienst
Straßenreinigung / Winterdienst
Im Zuständigkeitsbereich der Großen Kreisstadt Borna und deren Ortsteilen
• Straßenreinigungspflichten der Anlieger
• Durchführung des Winterdienstes für Anlieger
• Ahndung von Verstößen gegen die Satzung über Straßenreinigung und Winterdienst
Montag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
Formulare
Rechtsgrundlage:
Satzung über Straßenreinigung und Winterdienst
Kontakte: