Schulverwaltung
Schulverwaltung aller Schulen in Trägerschaft der Stadt Borna
- Schulträgerschaft ist eine staatliche Auftragsangelegenheit.
- Schulträgeraufgaben sind vom Freistaat an die Kommunen übertragene staatliche Pflichtaufgaben.
- Der Freistaat Sachsen beaufsichtigt die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben als Schulträger.
Aufgaben des Schulträger:
- Errichtung, bauliche Unterhaltung und Ausstattung der Schulgebäude und Schulräume und Bestellung des nicht-pädagogischen Personals (§ 22
Sächsisches Schulgesetz). - Grundlage für das Schulangebot ist die von der Kommune zu erstellende Schulnetzplanung.
Stadtverwaltung Borna Jugend/Schulen/Kita/Soziales
Am Gericht 2
04552
Borna
Montag:
von
09:00
bis
12:00
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Dienstag:
von
09:00
bis
12:00
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und
13:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr