Bauleitplanung
- Allgemeine Aufgaben der städtebaulichen Planung
- Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen und Satzungen nach den Planungsgrundsätzen
- Sicherung der Bauleitplanung
- Entwicklungsplanungen (z. B. Dorfentwicklung, Rahmenplanungen)
- Wahrnehmung der städtischen Interessen bei übergeordneten Planungen und Fachplanungen
- Wahrnehmung der städtischen Interessen bei Bauleitplanungen benachbarter Gemeinden nach BauGB
Stadtverwaltung Borna, Bauordnung, Bauplanung und Stadtentwicklung
Am Gericht 2
04552
Borna
Montag:
von
09:00
bis
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Dienstag:
von
09:00
bis
12:00
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und
13:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
bis
12:00
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und
13:00
bis
16:00
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Freitag:
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Uhr
Rechtsgrundlage:
Baugesetzbuch (BauGB)