Baugenehmigungen / Bauvoranfragen
Baugenehmigungsbehörde für das Stadtgebiet Borna mit den Ortsteilen
- Baugenehmigungen/Bauvoranfragen/Bauanzeige
- bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Bearbeitung, Prüfung, Überwachung und Entscheidung
- Genehmigung von Gebäuden, baulichen Anlagen, Werbeanlagen, Nutzungsänderungen
- Kontrolle und Abnahme genehmigungspflichtiger baulicher Anlagen und Gebäude
- Baulasten
- Führung des Baulastenverzeichnisses
- Bescheinigung von Wohnabgeschlossenheiten
- Bauarchiv
- Verwaltung der Bauakten
- Einsichtnahme und Vervielfältigung
Bearbeitungsdauer: max. 3 Monate im vereinfachten Verfahren nach § 63 SächsBO (mit vollständigen Unterlagen)
Stadtverwaltung Borna, Bauordnung, Bauplanung und Stadtentwicklung
Am Gericht 2
04552
Borna
Montag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
Gebühren:
Berechnung nach dem Verwaltungkostengesetz des Freistaates Sachsen
und Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ ) in der jeweils gültigen Fassung.
Formulare
Rechtsgrundlage:
Sächsische Bauordnung (SächsBauO)