Gewerbesteuerangelegenheiten
Veranlagung der Gewerbesteuer auf Grundlage des Gewerbesteuermessbescheides des zuständigen Finanzamtes. Die zu zahlende Gewerbesteuer setzt sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag und dem Hebesatz der Stadt zusammen. Zu entrichten ist die Gewerbesteuervorauszahlung quartalsweise zu den Terminen 15.02., 15.05., 15.08 und 15.11. (bei Änderungen abweichende Fälligkeiten laut Gewerbesteuerbescheid).
Derzeitiger Hebesatz: 400 v. H.
Montag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
Rechtsgrundlage:
Gewerbesteuergesetz