Öffentliche Auslegung des 3. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Wohnpark Borna"

Veröffentlicht am: 13.04.2021
Autor: FD 31 - Frau Meißner

Der Stadtrat der Stadt Borna hat am 14.02.2019 beschlossen, den am 19.06.2001 wirksam gewordenen Bebauungsplan „Alter Bahnhof“ für Flächen zwischen der Deutzener Straße und der Lobstädter Straße – Flurstücke T.v. 844/11 und 844/47 der Gemarkung Borna mittels eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB zu ändern. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt im Geltungsbereich den bisher rechtskräftigen Bebauungsplan und wird unter den Namen „Wohnpark Borna“ geführt. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung unter dem Namen „Wohnpark Borna“ durchgeführt.

Wohnpark_Borna_Bek_Offenlage

In seiner Sitzung am 26.03.2020 hat der Stadtrat den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnpark Borna“ sowie die dazugehörige Begründung, Stand 12/2019 gebilligt Im Rahmen des durchgeführten 2. Beteiligungsverfahrens wurden Hinweise und Anregungen hervorgebracht, die eine erneute Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanentwurfes bedingen. In der Begründung, Stand 02/2021 sind die geänderten und / oder ergänzten Teile rot markiert. Im Rechtsplan wurden folgende Änderungen und / oder Ergänzungen vorgenommen:

  • Ergänzung textliche Festsetzungen, Nr. 6: Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
  • Ergänzung Hinweis, Nr. 1: Archäologie
  • Anpassung der „sonstigen Planzeichen“

Der 3. Entwurf der Planunterlagen einschließlich der erstellten Gutachten werden gem. § 4a BauGB in der Zeit vom 21.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021 in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude „An der Wyhra“ Nr. 1, Foyer, 1. Etage während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Aufgrund der aktuellen Bestimmungen ist eine Voranmeldung zur Einsichtnahme unter 03433/873232 notwendig.

Zur genannten Zeit können Stellungnahmen von jedermann zu den geänderten und ergänzten Teilen (rot markiert) bei der Stadt Borna schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Anlagen: