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Frühzeitige Beteiligung zur 6. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Wyhratal für das Vorhaben „Energiepark Borna - Teilbereich 1“ und „Energiepark Borna Teilbereich 2“

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Veröffentlicht am: 17.01.2023
Autor: FD 31 - Fr. Meißner

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 27.05.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energiepark Borna“ beschlossen (Beschluss-Nr. 152/15/21), um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen im Stadtgebiet zu schaffen. Der Teil-Flächennutzungsplan (Teil-FNP) Wyhratal ist im Parallelverfahren zu ändern, damit die vorhabenbezogenen Bebauungspläne aus dem Teil-FNP entwickelt werden können (Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB).

Der Vorentwurf der 6. Änderung des Teil-FNP Wyhratal, Stand 09/2022 wurde auf der Sitzung des Stadtrates am 03.11.2022 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die vorliegende Planung umfasst Flächen südlich der Kernstadt Borna, zwischen Bundesstraße 93 im Norden und Westen, Gewerbegebiet Blumroda und Waldflächen im Süden und Bahnstrecke Neukieritzsch-Chemnitz im Osten. Außerdem werden Flächen östlich der A72, südlich der Anschlussstelle Borna-Süd der A72 einbezogen.

Vorschaubild

Das Planungsziel besteht in der Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Photovoltaik. Mit dieser Darstellung im vorbereitenden Bauleitplan sollen die Voraussetzungen für die Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Energiepark Borna –Teilbereich 1“ und „Energiepark Borna – Teilbereich 2“ geschaffen werden.

Nach Billigung des Vorentwurfes durch den Stadtrat der Stadt Borna findet nun die frühzeitige Bürgerbeteiligung statt. Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Der Vorentwurf der 6. Änderung des Teil-FNP Wyhratal, Stand 09/2022, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, liegt zudem öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom

25.01.2023 bis einschließlich 28.02.2023

in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude, „An der Wyhra 1“, Foyer 1. Etage in 04552 Borna

während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

                        Montag:           9.00 Uhr – 12.00 Uhr

                        Dienstag:         9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                        Mittwoch:         geschlossen

                        Donnerstag:     9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

                        Freitag:            9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls auf folgenden Internetseiten verfügbar:

https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm?

https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Erläuterung des Vorhabens sowie der voraussichtlichen Auswirkungen findet statt:

                                   am:      08.02.2023

                                   um:      von 15 Uhr bis 20 Uhr

                                   in der :  Mensa des Gymnasiums „Am Breiten Teich“ 

                                                 (Eingang Hofseite Goethestraße)

                                                 Am Breiten Teich 4

                                                 04552 Borna

Dabei haben alle Bürger die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist wie folgt abgegeben werden.

Büro Knoblich Landschaftsarchitekten

Heinrich-Heine-Str. 13

15537 Erkner

Tel.: 03362/883610

Mail: beteiligung@bk-landschaftsarchitekten

oder:

Stadtverwaltung Borna

FD31 - Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung

Frau Meißner

An der Wyhra 1

04552 Borna

Tel.: 03433/873232

Mail: fd31@borna.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Anlagen:

  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Planzeichnung
  • Datenschutz
 
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