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Information und Beteiligung der Öffentlichkeit zur Lärmaktionsplanung 2022

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Veröffentlicht am: 13.02.2024
Autor: FD31 - Frau Meißner

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Die europäische Richtlinie 2002/49/EG, in Kraft getreten am 18.07.2002, hat zum Ziel schädlichen Umgebungslärm vorzubeugen, ihn zu verringern oder ihn zu vermeiden. Nach § 47c Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Dokumentation der Geräuschbelastung in Ballungsräumen ab 100.000 Einwohner, an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken sowie in der Umgebung von Großflughäfen vorzunehmen.

Im Turnus von fünf Jahren ist unter anderem für Hauptverkehrsstraßen, die im Jahr von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen frequentiert werden, die daraus resultierende Lärmbelastung zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen. Dazu wird die Höhe der Geräuschbelastung nach festgelegter Berechnungsmethode mittels komplexer Schallausbreitungsberechnungen rechnerisch bestimmt und in Lärmkarten visualisiert. Ergänzend dazu wird die Anzahl der in den jeweiligen Pegelbereichen betroffenen Einwohner gebäudescharf ermittelt und nach Gemeinden aufsummiert.

Für die Stadt Borna war die Untersuchung der Verkehrslärmbelastung resultierend von der A72 von der Gemarkungsgrenze Espenhain im Norden bis zur Gemarkungsgrenze Neukirchen im Süden und von der B93 vom Knoten-Nord der A72 bis zur Gemarkungsgrenze Thräna auf Grund der vorgenannten Verkehrsdichte vorzunehmen. Über die rechnerisch ermittelten Ergebnisse der vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) vorgenommenen Lärmkartierung 2022 (Lärmkarten und Betroffenenzahlen) können sich interessierte Bürger und Bürgerinnen im Internetkartendienst des LfULG unter folgendem Link informieren: https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html

Für die Große Kreisstadt Borna ist im Ergebnis Folgendes festzustellen:

  • Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Stadt Borna besteht insgesamt eine geringe Lärmbetroffenheit im Tag- und Nachzeitraum. Schul- und Kindertageseinrichtungen sind nicht betroffen.
  • Folgende Maßnahmen wurden an den Hauptverkehrsstraßen durch den Straßenbaulastträger bereits umgesetzt:
  • B93: freiwillige Lärmsanierung der Ortsdurchfahrten Borna und Thräna gem. Verkehrslärmschutz-RL passiv (Schallschutzfenster)
  • B95: freiwillige Lärmsanierung der Ortsdurchfahrten Neukirchen, Zedtlitz, Borna und Kesselshain gem. Verkehrslärmschutz-RL passiv (Schallschutzfenster)
  • A72, Neubau der Abschnitte 3.2 und 5.1 zur Entlastung der Ortsdurchfahrten vom Verkehr der B95
  • A72, Lärmvorsorge beim Neubau der A72, Abschnitte 3.2, 4 und 5.1 gem. 16. BImschV aktiv (Schallschutzwände und -wälle, lärmmindernde Fahrbahndecke im gesamten Abschnitt zwischen geplanter AS Frohburg und AS Rötha) und passiv (Schallschutzfenster)
  • Lärmschutzmaßnahmen an der A72 und B93/95 liegen in Verantwortung des zuständigen Baulastträgers, wodurch der kommunale Handlungsspielraum stark eingeschränkt ist.
  • Es existiert eine Studie zur verkehrlichen und städtebaulichen Umgestaltung der B 93 nach Realisierung der A72 und der B7n. Derzeit ist ein Teilrückbau der Straße im Stadtgebiet jedoch aufgrund der mittelfristig anhaltenden Verkehrsbelastung und der regionalen Verbindungsfunktion der Straße nicht absehbar.

Aus genannten Gründen ist vorgesehen, insbesondere durch bereits umgesetzte Maßnahme und die fehlende Perspektive auf eine weitere Umsetzung geeigneter Schallschutzmaßnahmen im bebauten Bereich, einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmen zu erstellen. Die Unterlagen zur Lärmaktionsplanung liegen im Verwaltungsgebäude der Stadt Borna, „An der Wyhra 1“, Foyer, 1. Etage während der Öffnungszeiten sowie unter www.borna.de vom 21.02.2024 bis einschließlich 22.03.2024 zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Stadt Borna gibt hiermit allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und Institutionen die Gelegenheit, sich zu den Kartierungsergebnissen der Lärmkartierung 2022 und zur geplanten Lärmaktionsplanung ohne Maßnahmeplan zu äußern. Ihre Hinweise / Einwände / Ergänzungen können Sie während der bezeichneten Auslagefrist schriftlich bei der Stadtverwaltung einreichen oder zur Niederschrift abgeben.

Folgende Unterlagen zur Lärmaktionsplanung liegen aus:

Hilfestellung zur Interpretation der Ergebnisse der Lärmkarierung

Betroffenheiten gem. Lärmkartierung

Ergebnisse 24h-Lärmpegel im Tagzeitraum 6-22 Uhr

Ergebnisse 24h-Lärmpegel im Nachzeitraum 22-6 Uhr

 
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