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Frühzeitige Beteiligung zur 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplanes "Nordstrand Bockwitz" für das Vorhaben Surf Resort

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Veröffentlicht am: 10.09.2024
Autor: FD 31 - Fr. Meißner

Der Stadtrat der Stadt Borna hat am 06.02.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 1. vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans „Nordstrand Bockwitz“ beschlossen und am 20.06.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich des Vorhabenplans, der Begründung und des Umweltberichts gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Karte_fruehz_Buergerbeteiligung

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, der sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt nach § 3 Abs. 1 BauGB am unten angegebenen Ort und innerhalb der angegebenen Frist.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit dem Vorhabenplan, der Begründung und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden Gutachten werden im Zeitraum

vom 11.09.2024 bis 18.10.2024

im Internet unter folgenden Link: Unterlagen_Surf Resort veröffentlicht. Zudem liegen die Unterlagen öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude, „An der Wyhra 1“, Foyer 1. Etage in 04552 Borna während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten:

                        Montag:            9.00 Uhr – 12.00 Uhr

                        Dienstag:          9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

                        Mittwoch:          geschlossen

                        Donnerstag:      9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

                        Freitag:               9.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Erläuterung des Vorhabens sowie der voraussichtlichen Auswirkungen findet zudem

                        am:                  17.09.2024

                        um:                  17:30 Uhr

                        im:                   Bürgerhaus „Goldener Stern“, Markt 11, 04552 Borna

statt. Dabei haben alle Bürger auch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Während der Veröffentlichungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an fd31@borna.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich in der Abteilung Bauordnung, Bauplanung und Stadtentwicklung der Stadt Borna, Markt 1, 04552 Borna oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Bitte vereinbaren Sie vor einem persönlichen Kontakt einen Termin in der Abteilung Bauordnung, Bauplanung und Stadtentwicklung per Telefon (03433/873200) oder der angegebenen E-Mail.

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

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