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Förmliche Beteiligung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Borna-Ost"

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Veröffentlicht am: 11.06.2024
Autor: FD 31 - Fr. Meißner

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 23.05.2024 den Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Borna-Ost“ gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB bestimmt. Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs.2 und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB.

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Borna-Ost“ umfasst 2 Änderungsbereiche:

  • Der 1. Änderungsbereich mit einer Größe von ca. 7.800 m² umfasst die Flurstücke T.v. 2419/21, 2419/23, 2419/24 und T.v. 2418/2 der Gemarkung Borna und liegt im 1. Bauabschnitt (nördlich der Geschwister-Scholl-Str.).
  • Der 2. Änderungsbereich umfasst die Flurstücke T.v. 2417/3 und T.v. 2417/12 der Gemarkung Borna. Er hat eine Größe von ca. 1.900 m² und liegt im 2. Bauabschnitt (südlich der Geschwister-Scholl-Str.).

Vorschaubild

Abb. Lage der Änderungsbereiche 1 und 2 innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Borna-Ost“

Im Zuge des 1. vereinfachten Änderungsverfahrens soll Baurechtsklarheit zur Verlängerung der Straße „Gewerbepark Borna-Ost“ bis auf die Geschwister-Scholl-Str. geschaffen werden. Weiterhin wird die gem. rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzte Planstraße B zurückgenommen, da die Flächen an einen Investor veräußert wurden.

Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Anlagen wird in der Zeit vom

17.06.2024 bis einschließlich 17.07.2024

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm?

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude, „An der Wyhra 1“, Foyer 1. Etage in 04552 Borna

während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

Montag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen soll vorzugsweise elektronisch per E-Mail an fd31@borna.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht Ihnen von der Stadtverwaltung Borna, FD31, Frau Meißner, Telefon 03433/873232, E-Mail fd31@borna.de zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art.6 Abs.1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art.13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Für die Einsicht in die Entwurfsunterlagen zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Borna-Ost", Stand 04/2024 (Datenschutzerklärung, Planzeichnung, Begründung mit Anlagen) klicken Sie bitte hier.

 
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