Anwohnerparkausweis | Antrag
Allgemeine Informationen
Der Gestaltungsbereich des Bewohnerparkens im Innenstadtbereich umfasst den als gebührenpflichtig ausgeschilderten Bereich der Parkverbotszone mit dem Zusatz "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt".
Voraussetzung
Grundsätzlich gelten folgende Anspruchsvoraussetzung zur Erteilung eines Bewohnerparkausweises:
- der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person befindet sich im Bereich der Bewohnerparkzone (Innenstadtbereich)
- diese Person besitzt ein auf ihren Namen zugelassenes Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu max. 3,5t
- private Stellflächen sind auf dem Wohngrundstück nicht vorhanden bzw. können nicht genutzt werden. Gegebenfalls ist vom Vermieter ein schriftlicher Nachweis vorzulegen, dass der Antragsteller keinen Stellplatz angemietet hat bzw. anmieten kann.
Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung
Die Ausnahmegenehmigung gilt für ein Kalenderjahr, vom 01.01.2026 bis einschließlich 31.12.2026.
Termin
Bitte vereinbaren Sie einen Termin über die Telefonnummer 03433 873-211.
Vorzulegende Unterlagen/ Formulare
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- der Personalausweis mit Eintrag des aktuellen Wohnsitzes oder der Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung, wenn sich Ihr Wohnsitz in einem der benannten Straßenabschnitte befindet
- die Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein
Ausnahme: Wenn der Antragsteller nicht selbst Halter des Fahrzeuges ist, dann ist eine schriftliche Bestätigung des eigentlichen Halters zur dauerhaften privaten Nutzung vorzulegen.
- die alte Ausnahmegenehmigung
- ggf. vom Vermieter auszufüllender Antrag
Fristen und Bearbeitungsdauer
Die Ausnahmegenehmigung wird beim Vorliegen aller Voraussetzungen sofort erteilt. Bei einer schriftlichen Beantragung ist von einer Bearbeitungszeit von circa zwei Wochen auszugehen. Eine Neubeantragung kann maximal einen Monat vor Ablauf der alten Ausnahmegenehmigung erfolgen.
Ablauf und Verfahren
Antragsvoraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in einem der benannten Straßenabschnitte gemeldet.
- Sie besitzen einen Pkw, der auf Ihren Namen zugelassen ist, oder Sie besitzen kein eigenes Kraftfahrzeug, fahren aber ständig mit einem Pkw, der Ihnen zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde oder nutzen einen Pkw einer Carsharing-Organisation, die mit einer Carsharingplakette gemäß § 39 Absatz 11 Satz 2 Straßenverkehrs-Ordnung gekennzeichnet sein müssen.
- Sie können private Stellflächen auf dem Grundstück nutzen, aber der/ die Vermiter/ -in bestätigt schriftlich, dass kein Stellplatz angemietet werden kann.
- Sie nutzen ein Fahrzeug, welches zum Befahren der Bornaer Umweltzone berechtigt ist.
Wie erfolgt die Beantragung?
Der Antrag ist beim Ordnungsamt zu stellen. Die Antragstellung kann persönlich zu den Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude Am Gericht 2 erfolgen oder alternativ schriftlich per Post mit einem unterschriebenen Antrag sowie Kopien aller erforderlichen Unterlagen, die unter „Vorzulegende Unterlagen / Formulare“ aufgeführt sind.
Darüber hinaus kann der Antrag auch per einfacher E-Mail an fd23@borna.de gestellt werden. In diesem Fall sind die unter „Vorzulegende Unterlagen / Formulare“ benannten Unterlagen einschließlich eines formlosen, unterschriebenen Antrags einzuscannen und per E-Mail zu übermitteln.
Beantragung durch eine bevollmächtigte Person
Sollte es Ihnen nicht möglich sein persönlich vorzusprechen, können Sie den Antrag durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person stellen lassen. Die Vollmacht kann formlos erklärt werden. Sie muss Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der Vollmachtgeberin / des Vollmachtgebers und Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) der / des Bevollmächtigten enthalten.
Vergessen Sie das Datum und Ihre Unterschrift auf der Vollmacht nicht.
Die bevollmächtigte Person muss einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Erteilung der Ausnahmegenehmigung
Die Genehmigung wird nur kennzeichengebunden und für festgelegte Straßenabschnitte erteilt.
Kosten und Gebühren
Die Kosten für einen Anwohnerparkausweis betragen ab dem 01.01.2026 120,00€.
Zahlungsmöglichkeiten
- Rechnungslegung bei postalischer Zusendung der Genehmigung
- Barzahlung bei Abholung der Genehmigung im Ordnungsamt - Am Gericht 2
- Kartenzahlung bei Abholung der Genehmigung im Ordnungsamt - Am Gericht 2
Besonderheiten
Verlust der Ausnahmegenehmigung
Bei der Neubeantragung der Ausnahmegenehmigung wegen Verlust innerhalb des Gültigkeitszeitraumes sind die Umstände des Abhandenkommens durch den/ die Inhaber/-in der Genehmigung schriftlich darzulegen.
Rechtsgrundlage