Richtige Entsorgung von Altkleidern und Alttextilien – ein Appell an unsere gemeinsame Verantwortung
Richtige Entsorgung von Altkleidern und Alttextilien – ein Appell an unsere gemeinsame Verantwortung
In den vergangenen Monaten kam es in den Medien zu Missverständnissen rund um die Entsorgung von Alttextilien. Teilweise wurde berichtet, dass künftig auch kaputte sowie stark beschädigte Kleidung über Altkleidercontainer entsorgt werden dürfe. Diese Aussage ist falsch und wurde inzwischen von offizieller Seite korrigiert.
Was darf in den Altkleidercontainer?
✔️ Tragfähige Kleidung
✔️ Heimtextilien wie Bettwäsche, Handtücher oder Gardinen/Vorhänge
✔️ Federbetten
✔️ Gut erhaltene Paar-Schuhe (gebündelt)
✔️ Kuscheltiere
Was darf NICHT hinein?
❌ Kaputte, stark verschmutzte oder feuchte Textilien
❌ Einzelschuhe, Badezimmermatten, Teppiche, Spielzeug etc.
❌ Haushaltsmüll
❌ Schrott- und Elektroabfälle
❌ Synthetische Decken und Kissen, Schlafsäcke, Heizmatten
❌ Matratzen
Wichtig: Keine Ablagerungen außerhalb der Container!
Bitte werfen Sie Ihre Alttextilien ausschließlich in die dafür vorgesehenen Einwurföffnungen der Container. Das Abstellen von Säcken, Kartons oder Kleidungsstücken neben oder auf den Containern ist verboten. Auch gut erhaltene Kleidung darf nicht einfach daneben gestellt werden. Diese sogenannten „Beistellungen“ gelten als illegale Müllablagerung, belasten die Umwelt, verursachen hohe Entsorgungskosten und führen immer häufiger zur Schließung ganzer Containerstandorte.
Ebenso gilt: In Altkleidercontainern dürfen keine Restabfälle, Verpackungen oder nicht-textilen Gegenstände (wie z.B. Kleiderbügel) entsorgt werden. Fehlwürfe machen die enthaltenen Textilien oft unbrauchbar und gefährden die gesamte Verwertungskette.
Leider ziehen sich bereits viele Sammler aus der Fläche zurück, da die finanziellen Belastungen durch illegale Müllentsorgung, Fehlwürfe und Vandalismus enorm gestiegen sind