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Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf 15. Änderung Teil-FNP Borna i.V.m. vorhabenbez. B-Plan "LKW-Autohof mit LNG-Verflüssigungsanlage"

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Veröffentlicht am: 18.11.2025
Autor: FD 31 - Fr. Meißner

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 07.07.2021 die Einleitung der Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Borna i.V.m. der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „LKW-Autohof mit LNG-Verflüssigungsanlage“ beschlossen. Vorhabenträger war zum Zeitpunkt des Einleitungsbeschlusses die mele Energietechnik GmbH und die Wilhelm Hoyer GmbH & Co. KG. Diese haben gegenüber dem Grundstückseigentümer jedoch erklärt, dass sie nunmehr nicht mehr an einer Realisierung des Investitionsprojektes interessiert sind.

Es konnte jedoch die Firma ROLANDE Germany Infra GmbH für das Projekt bzw. das Konzept als neuer Vorhabenträger gewonnen werden. Die Firma hat sich bereits mit städtebaulichem Vertrag zur Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten für das Vorhaben verpflichtet.

Der Geltungsbereich für die o.g. Planverfahren umfasst die Flurstücke 288/10, 288/13, 288/15, 288/17, 290/3 und T.v. 290/6 der Gemarkung Gestewitz und hat eine Größe von ca. 5,6 ha.

Plan_Vorentwurf

Das geplante Vorhaben umfasst die Errichtung eines PKW und LKW-Autohofs mit Stellplätzen (inkl. sicherem LKW-Parkplatz) inkl. Parkraumbewirtschaftung, Tankstelle sowie Restaurationsbereiche und ein Hotel. Weiteres Kernstück dieses Vorhabens ist die Errichtung einer LNG-Verflüssigungsanlage. Darüber hinaus werden an diesem Standort (Multi-Fuel-Hub) auch Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge und HVO100 (erneuerbarer Diesel) angeboten.

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 23.10.2025 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „LKW-Autohof mit LNG – Verflüssigungsanlage“ i.V.m. der 15. Änderung des Teil-FNP gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3,4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung der Planunterlagen (Vorentwurf; Stand 09/2025). Es besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und sich über die planerischen Absichten, die auf Wunsch erläutert werden, zu informieren.

Die Auslegung erfolgt in der Zeit vom 17.11.2025 bis 19.12.2025 im Verwaltungsgebäude „Am Gericht 2“, 04552 Borna, 1. Etage, Fachdienst 31 während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

Montag             09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag           09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag      09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag             09:00 - 12:00 Uhr

Die Vorentwurfsunterlagen mit Begründung sowie eine bereits erstellte Baugrunduntersuchung können während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auch auf den Internetseiten der Stadtverwaltung Borna unter:

https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm?

oder im Landesportal Bauleitplanung unter:

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Hinweise und Anregungen zum o.g. Vorhaben vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Anträge nach § 47 VwGO sind unzulässig.

Für die Einsicht in die Vorentwurfsunterlagen der 15. Änderung des Teil-FNP Borna und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "LKW-Autohof mit LNG-Verflüssigungsanlage", Stand 09/2025 klicken Sie bitte hier.

 
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