Förmliche Beteiligung zum Entwurf des Kommunalen Wärmeplanes
Die Stadt Borna hat aufgrund ihrer gesetzlichen Obliegenheit einen kommunalen Wärmeplan nach dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) erstellt. Sie leistet damit ihren Beitrag zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045. Der Plan beinhaltet die Ausweisung von Versorgungsgebieten.
Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans wird gem § 13 Abs. 4 WPG in der Zeit vom 23.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026 im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/kommunale-Waermeplanung.htm
Zusätzlich werden die Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Stadtverwaltung Borna, Am Gericht 2, 1. OG, vor Zimmer 214 in 04552 Borna
während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
für jede Person zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E.Mail an fd31@borna.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung Borna, FD31, Frau Meißner auch das mit der Planung beauftragte Büro Con/energy Consult GmbH, Herr Mecke unter 0151 14334258 oder die SWB Netz GmbH, Herr Franke 0 34 33 / 21 80 06 zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage der §§ 10 bis 12 WPG in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Die Unterlagen dazu finden Sie auch hier:
Bericht zur Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Borna, Stand 11/2025