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Förmliche Beteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes "Schönauer Straße" OT Neukirchen

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Veröffentlicht am: 14.10.2025
Autor: FD 31 - Fr. Meißner

Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Schönauer Straße“, Stand 08/2025 gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB bestimmt. Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs.2 und die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Geltungsbereich befindet sich südlich der Schönauer Straße, östlich der Straße des Friedens, westlich der Bahnstrecke und umfasst die Flurstücke 167/2, 167/5 sowie 174/3 der Gemarkung Neukirchen.

Plan_Entwurf

Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit Begründung und dem Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom

15.10.2025 bis einschließlich 18.11.2025

im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:

https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm?

Zentrales Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite

Zusätzlich werden die Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Stadtverwaltung Borna, Markt 1, 1. OG, Zimmer 11 in 04552 Borna

während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten

Montag            09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag             09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Entwurf des Bebauungsplans verfügbar:

Fläche

  • derzeitige Flächennutzung im Plangebiet
  • Auswirkungen des Vorhabens durch den Entzug landwirtschaftlicher Flächen

Boden

  • Geologie, Bodenarten, Bodenfunktionen und Vorbelastungen im Plangebiet
  • Versickerungsfähigkeit des Bodens
  • Auswirkungen durch Überbauung und Versiegelung
  • Beschreibung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Wasser

  • Zustand und Prognose des Grundwassers bzw. des Grundwasserwiederanstiegs
  • Auswirkungen durch einen veränderten Niederschlagswasserabfluss aufgrund Versieglung

Kultur und Sachgüter

  • zu berücksichtigende Denkmäler in der Umgebung
  • archäologischer Relevanzbereich

Klima/Luft

  • Klimatische Bedingungen im Plangebiet
  • Auswirkungen durch Überbauung und Begrünung

Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt

  • Im Plangebiet und der näheren Umgebung kartierte Biotoptypen
  • Auswirkungen nach Realisierung der Planung
  • Beschreibung der festgesetzten Maßnahmen zum Vermeidung und zur Minimierung von Eingriffen

Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit

  • Beschreibung schützendwerter Nutzungen der Umgebung
  • Beschreibung möglicher Einwikungen auf das Plangebiet durch Straßen-und Schienenverkehr und den Fußballplatz
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Lärmwerte

Kultur- und Sachgüter

  • Keine Betroffenheit von Kulturdenkmalen

Schutzgebiete nach Naturschutzrecht

  • Schutzgebiete angrenzend und im erweiterten Untersuchungsraum
  • Beschreibung möglicher Wechselwirkungen zwischen den Schützgütern
  • Erheblichkeitsabschätzung (Vorprüfung) zu den Auswirkungen auf das SPA- und FFH-Gebiet „Bergbaufolgelandschaft Bockwitz“

Sonstige Angaben

  • Darstellung der Ziele des Umweltschutzes und relevanter Planwerke
  • Eingriff- und Ausgleichsbilanzierung gemäß Handlungsempfehlung Sachsen

Folgende Gutachten sind die Bewertung der Schutzgüter eingeflossen

  • Hochfrequent (10.02.2023): „Artenschutzfachliche Konfliktanalyse, Maßnahmekonzept Eingriffsminimierung/-vermeidung“
  • Hochfrequent (07.08.2023): „Präsenzprüfung Zauneidechse und Feldlerche“
  • FCB GmbH (23.01.2023): „Geotechnischer Bericht – Baugrunduntersuchung“
  • GAF mbH (14.02.2023): „Schalltechnische Untersuchung“
  • GAF mbH (11.04.2024): „Schalltechnische Untersuchung“ Zusatz
  • Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH (06/2024): „Regenwassermanagementkonzept“

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E.Mail an fd31@borna.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadtverwaltung Borna, FD31, Frau Meißner auch das mit der Planung beauftragte Büro Björnsen Beratende Ingenieure, Herr Höhne unter 0341/96275909 zur Verfügung.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art.6 Abs.1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art.13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Für die Einsicht in die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes "Schönauer Straße", Stand 08/2025 klicken Sie bitte hier.

 
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