Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bedarf der öffentlichen Beglaubigung und wird im Standesamt des Wohnsitzes beurkundet. Das Standesamt Borna darf keinen Kirchenaustritt für Bürger anderer Ortschaften beurkunden.

Bitte vereinbaren Sie zum Kirchenaustritt einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Standesamt. Folgende Unterlagen sind dazu notwendig:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde (sofern zutreffend)

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 25,00€ sowie 10,00€ für Ihre Bescheinigung über die erfolgte Austrittserklärung.















Ihre Ansprechpartner:

Frau Angie Löffler
(03433) 873-137
(03433) 873-111
Frau Mary Michael
(03433) 873-136
(03433) 873-111
Frau Doreen Schellenberger
(03433) 873-138
(03433) 873-111


Standesamt Borna
Markt 11
04552 Borna