Schnellnavigation Seitenkopf Sidebar Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
  • Stadtverwaltung und Bürgerservice
    • Was erledige ich wo?

Wohnungsgeberbestätigung/ Eigentümererklärung

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Termin vereinbaren
Gebühren
Formulare / Downloads
Sonstiges

Informationen über die Wohnungsgeberbestätigung

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 1. November 2015 ist die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers nach § 19 BMG wieder eingeführt wurden.

Bei der An- oder Abmeldung muss der Meldepflichtige in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber- bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bestätigung vorlegen.

Wohnungsgeber im Sinne des Gesetzes ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt. In der Regel wird dies der Eigentümer als Vermieter der Wohnung oder eine von ihm beauftragte Person sein. Wohnungsgeber bei Untermietverhältnissen ist der Hauptmieter.

Die Bescheinigung des Wohnungsgebers ist erforderlich sowohl bei Einzug in eine Wohnung, aber auch bei Auszug aus einer Wohnung, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlagert wird, eine Nebenwohnung abgemeldet werden soll, oder wenn (vorerst) keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird, z.B. bei Wohnungslosigkeit.

Die Wohnungsgeber sind verpflichtet, den Meldepflichtigen eine entsprechende Bestätigung auszuhändigen. Diese Bestätigung muss dem Meldepflichtigen innerhalb von zwei Wochen nach dem Ein- bzw. Auszug zur Verfügung gestellt werden, da innerhalb dieser Frist die An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde durchzuführen ist.

Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters,
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,
  • die Anschrift der Wohnung
  • die Namen der meldepflichtigen Personen.

Darüber hinaus erfasst die Meldebehörde Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist.

Kommt ein Vermieter dieser Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann er seitens der Meldebehörde mit einem Bußgeld belangt werden.

Der Mietvertrag ersetzt nicht die vom Gesetzgeber geforderte Bestätigung, da darin in der Regel nicht alle benötigten Angaben enthalten sind.

Ein Formularvordruck der Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier.

Informationen über die Eigentümererklärung

Wer eine eigene Wohnung / Haus bezieht, also selbst Eigentümer ist, muss eine solche Erklärung für sich persönlich abgeben.

Eine Eigentümererklärung finden Sie hier.



Pass - und Meldestelle
Stadtverwaltung Borna Pass- und Meldestelle
Markt 1
04552 Borna

meldestelle@borna.de
www.borna.de

Pass - und Meldestelle
Montag:
Von 09:00 bis 11:30
Dienstag:
Von 09:00 bis 12:00
und 13:00 bis 18:00
Donnerstag:
Von 09:00 bis 12:00
und 13:00 bis 16:00
Freitag:
Von 09:00 bis 11:30
Die Pass- und Meldestelle hat an folgenden Sonnabenden jeweils von 9 bis 11 Uhr geöffnet:
  • 11. Juni
  • 2. Juli
  • 6. August
  • 3. September
  • 8. Oktober
  • 5. November
  • 3. Dezember

Kontakte:

Marina Göpel
(03433) 873-126
E-Mail senden
Manuela Klenner
(03433) 873-126
E-Mail senden
Klara Strohmeier
(03433) 873-124
E-Mail senden
Laura Arnold
(03433) 873-126
E-Mail senden
Leon Pascal Brockhoff
(03433) 873-126
E-Mail senden

Sidebar
Kita-/Hortplatz online suchen
Jetzt Termin online vereinbaren
Icon Mäßiger Regen

Aktuelles
Wetter

18°
Mäßiger Regen
hoch: 26° tief: 18°

Neuigkeiten

22.06.2022

„Irpin. Invincible.“ – Ausstellungseröffnung im Stadtkulturhaus Borna

» mehr


20.06.2022

Pass- und Meldestelle: Dokumente zur Abholung

» mehr


20.06.2022

Gehweg am Hochhaus erneuert

» mehr


14.06.2022

Elternbeiträge bleiben stabil

» mehr


14.06.2022

Informationen zur Corona-Pandemie

» mehr


10.06.2022

Geschichtenhof Wyhra: Historische Hochzeitsaufnahmen gesucht

» mehr


09.06.2022

Schwer verletzte ukrainische Kriegsversehrte werden in Borna behandelt

» mehr


31.05.2022

teilAuto startet öffentliches Angebot in Borna

» mehr


11.05.2022

Meldestelle öffnet wieder ohne Termin

» mehr


...mehr aktuelle Meldungen

Veranstaltungen

Borna - Stadt und Land

28.06. - 28.08.
Reichstor Borna

Museum der Stadt Borna

An der Mauer 2-4

04552 Borna

» mehr

Uwe Steimle "Mir san Mir" Open Air mit Helmut Schleich

03.08. 19:30 Uhr
Poster der Tour

Volksplatz

J.-S.-Bach-Strasse

04552 Borna

» mehr

CINEMANIA

25.08. 19:30 Uhr
SBP_Sommerer_Fotograf Marco Kitzing - Nr

» mehr

Meuchelmord und Lavendellikör

03.09. 16:00 - 18:00 Uhr
Pressefoto zur Veranstaltung Meuchelmord und Lavendellikör

Mediothek Borna

Martin-Luther-Platz 9

04552 Borna

» mehr

Isabel Varell - Ein aufregendes Leben

10.09. 20:00 Uhr
Isabel_Varell_Photo Max Heydenreich cc Isabel Varell (Medium)

Stadtkulturhaus Borna

Sachsenallee 47

04552 Borna

» mehr

Seitenfuss

Kontakt

Stadtverwaltung Borna
Markt 1
04552 Borna
Markt 1
04552 Borna
Tel:
+49 (0)3433 8730
Fax:
+49 (0)3433 873189
Mail:
stadtverwaltung@borna.de

Postanschrift

Postfach:
1319
04541 Borna

Öffnungszeiten

Montag

09:00 Uhr - 11:30 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr - 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr - 11:30 Uhr

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Navigation
  • Aktuelles
    • Aktuelle Neuigkeiten
    • Bekanntmachungen / Ausschreibungen
    • Aktuelle Stellenangebote
    • Amtsblatt der Stadt Borna
    • Veranstaltungen
    • Straßensperrungen
    • Fundbüro
  • Stadtverwaltung und Bürgerservice
    • Die Oberbürgermeisterin
    • Stadtrat / Ortschaftsräte / Ausschüsse
    • Pass- und Meldestelle
    • Standesamt
    • Verwaltungsstruktur
    • Leben und Wohnen in Borna
      • Kitas
      • Schulen
      • Horte
      • Kinder-Tagespflegepersonen
      • Gesundheit
      • Bauen in Borna
    • Lage, Zahlen, Fakten
      • Das Stadtwappen
      • Haushaltspläne und Jahresabschlüsse
      • Rechtskräftige Bebauungspläne
      • Wahlen und Abstimmungen
    • Ortsrecht/Satzungen
    • Was erledige ich wo?
    • Baugeschehen
      • Baustellen aktuell
      • EFRE
      • SOP-Innenstadt
      • SUO-A östliche Innenstadt
      • Gnandorf
      • Stadtumbau/Stadtsanierung
      • Klimaschutz
    • Formulare
    • Feuerwehr
    • Partnerstädte
    • Ortsteile
      • Eula
      • Gestewitz
      • Haubitz
      • Kesselshain
      • Neukirchen
      • Thräna
      • Wyhra
      • Zedtlitz
    • Zensus 2022
  • Freizeit, Kultur und Tourismus
    • Kultureinrichtungen
    • Veranstaltungskalender
    • Stadt- und Touristinformation Borna
    • Schwimmhalle "Jahnbad"
    • Sportanlagen
      • Glück-Auf-Sporthalle
      • Rudolf-Harbig-Stadion mit Kunstrasenplatz
      • Sporthalle Ost
      • Dinter-Sporthalle
      • Sporthalle an der Grundschule West
      • Lothar-Scheida-Sporthalle
      • Sportobjekt Eula
      • Sportobjekt Neukirchen
    • Historie
      • Geschichte der Stadt Borna
      • Stadtarchiv
      • Stadtführungen
    • Kirchen
    • Vereine
    • Unterkünfte
    • Kinder- und Jugendparlament Borna
  • Wirtschaft und Gewerbe
    • Standorte zur Gewerbe- und Industrieansiedlung
    • Wirtschaftsstandort Borna
    • Stellenangebote
    • Gewerbeanzeige online
    • Versorgungsträger
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit