Schnellnavigation Seitenkopf Sidebar Inhaltsbereich Navigation Seitenfuss
Seitenkopf
  • Stadtverwaltung und Bürgerservice
    • Was erledige ich wo?

Wohnungsgeberbestätigung/ Eigentümererklärung

Inhaltsbereich
Info
Zuständige Abteilung
Öffnungszeiten
Termin vereinbaren
Gebühren
Formulare / Downloads
Sonstiges

Informationen über die Wohnungsgeberbestätigung

Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 1. November 2015 ist die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers nach § 19 BMG wieder eingeführt wurden.

Bei der An- oder Abmeldung muss der Meldepflichtige in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber- bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bestätigung vorlegen.

Wohnungsgeber im Sinne des Gesetzes ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt. In der Regel wird dies der Eigentümer als Vermieter der Wohnung oder eine von ihm beauftragte Person sein. Wohnungsgeber bei Untermietverhältnissen ist der Hauptmieter.

Die Bescheinigung des Wohnungsgebers ist erforderlich sowohl bei Einzug in eine Wohnung, aber auch bei Auszug aus einer Wohnung, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlagert wird, eine Nebenwohnung abgemeldet werden soll, oder wenn (vorerst) keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird, z.B. bei Wohnungslosigkeit.

Die Wohnungsgeber sind verpflichtet, den Meldepflichtigen eine entsprechende Bestätigung auszuhändigen. Diese Bestätigung muss dem Meldepflichtigen innerhalb von zwei Wochen nach dem Ein- bzw. Auszug zur Verfügung gestellt werden, da innerhalb dieser Frist die An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde durchzuführen ist.

Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters,
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,
  • die Anschrift der Wohnung
  • die Namen der meldepflichtigen Personen.

Darüber hinaus erfasst die Meldebehörde Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist.

Kommt ein Vermieter dieser Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann er seitens der Meldebehörde mit einem Bußgeld belangt werden.

Der Mietvertrag ersetzt nicht die vom Gesetzgeber geforderte Bestätigung, da darin in der Regel nicht alle benötigten Angaben enthalten sind.

Ein Formularvordruck der Wohnungsgeberbestätigung finden Sie hier.

Informationen über die Eigentümererklärung

Wer eine eigene Wohnung / Haus bezieht, also selbst Eigentümer ist, muss eine solche Erklärung für sich persönlich abgeben.

Eine Eigentümererklärung finden Sie hier.



Pass - und Meldestelle
Stadtverwaltung Borna Pass- und Meldestelle
Markt 1
04552 Borna

meldestelle@borna.de
www.borna.de

Pass - und Meldestelle
Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr

Kontakte:

Leon Brockhoff
(03433) 873-124
E-Mail senden
Laura Arnold
(03433) 873-126
E-Mail senden
Eric Pechstein
(03433) 873-126
E-Mail senden

Sidebar
Öffnungszeiten
Kita-/Hortplatz online suchen
Jetzt Termin online vereinbaren
Icon Klarer Himmel

Aktuelles
Wetter

14.5°
Klarer Himmel
hoch: 15° tief: 4°

Neuigkeiten

22.05.2025

Eingeschränkte Zufahrt zum Hochhausviertel und Vollsperrung der Scheunenstraße

» mehr


22.05.2025

Feuerwerk mit Folgen: Weißstorch verlässt Nest im Bornaer Ortsteil

» mehr


21.05.2025

Die Pass- und Meldestelle informiert

» mehr


14.05.2025

Wichtiger Hinweis Meldestelle Passbilder

» mehr


09.05.2025

Richtige Entsorgung von Altkleidern und Alttextilien – ein Appell an unsere gemeinsame Verantwortung

» mehr


07.05.2025

Grimmaer Straße voraussichtlich bis 23. Mai gesperrt

» mehr


07.05.2025

Ihre Meinung zählt! Umfrage Verkehrsversuch

» mehr


06.05.2025

Ideenwettbewerb 2025 der LAG Südraum Leipzig ist gestartet

» mehr


28.03.2025

Frühjahrsputz für die Umwelt! 

» mehr


...mehr aktuelle Meldungen

Veranstaltungen

Vorlesezeit

24.05. - 28.06.
Vorlesezeit

Mediothek Borna

Martin-Luther-Platz 9

04552 Borna

» mehr

Vorlesezeit

26.05. - 30.06.
vorlesezeit

Mediothek Borna

Martin-Luther-Platz 9

04552 Borna

» mehr

Stadtfest Borna 2025

30.05. - 01.06.
gestaltung_Kopf25

Borna

04552 Borna

» mehr

Games AG

05.06. 14:00 - 16:00 Uhr
GAMES-AG_1000

Mediothek Borna

Martin-Luther-Platz 9

04552 Borna

» mehr

VI. Sinfoniekonzert | Brahms‘ Gigant

08.06. 18:00 Uhr
LSO 2020

Stadtkulturhaus Borna

Sachsenallee 47

04552 Borna

» mehr

Seitenfuss

Kontakt

Stadtverwaltung Borna
Markt 1
04552 Borna
Markt 1
04552 Borna
Tel:
+49 (0)3433 8730
Fax:
+49 (0)3433 873189
Mail:
stadtverwaltung@borna.de

Postanschrift

Postfach:
1319
04541 Borna

Öffnungszeiten

Montag

09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag

09:00 - 12:00 Uhr

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
Navigation
  • Aktuelles
    • Aktuelle Neuigkeiten
    • Bekanntmachungen / Ausschreibungen
    • Aktuelle Stellenangebote
    • Amtsblatt der Stadt Borna
    • Veranstaltungen
    • Straßensperrungen
    • Fundbüro
  • Stadtverwaltung und Bürgerservice
    • Der Oberbürgermeister
    • Stadtrat / Ortschaftsräte / Ausschüsse
    • Pass- und Meldestelle
    • Standesamt
    • Verwaltungsstruktur
    • Leben und Wohnen in Borna
      • Kitas
      • Schulen
      • Horte
      • Kinder-Tagespflegepersonen
      • Gesundheit
      • Bauen in Borna
    • Lage, Zahlen, Fakten
      • Das Stadtwappen
      • Haushaltspläne und Jahresabschlüsse
      • Rechtskräftige Bebauungspläne
      • Wahlen und Abstimmungen
    • Ortsrecht/Satzungen
    • Was erledige ich wo?
    • Baugeschehen
      • Baustellen aktuell
      • EFRE
      • SOP-Innenstadt
      • SUO-A östliche Innenstadt
      • Gnandorf
      • Stadtumbau/Stadtsanierung
      • Klimaschutz
    • Formulare
    • Feuerwehr
    • Partnerstädte
    • Ortsteile
      • Eula
      • Gestewitz
      • Haubitz
      • Kesselshain
      • Neukirchen
      • Thräna
      • Wyhra
      • Zedtlitz
    • EFRE/ESF
      • EFRE – Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung
    • Zensus 2022
  • Freizeit, Kultur und Tourismus
    • Kultureinrichtungen
    • Veranstaltungskalender
    • Stadt- und Touristinformation Borna
    • Schwimmhalle "Jahnbad"
    • Sportanlagen
      • Glück-Auf-Sporthalle
      • Rudolf-Harbig-Stadion mit Kunstrasenplatz
      • Sporthalle Ost
      • Dinter-Sporthalle
      • Sporthalle an der Grundschule West
      • Lothar-Scheida-Sporthalle
      • Sportobjekt Eula
      • Sportobjekt Neukirchen
    • Historie
      • Geschichte der Stadt Borna
      • Stadtarchiv
      • Stadtführungen
    • Kirchen
    • Vereine
      • Verein eintragen
    • Unterkünfte
    • Kinder- und Jugendparlament Borna
  • Wirtschaft und Gewerbe
    • Standorte zur Gewerbe- und Industrieansiedlung
    • Wirtschaftsstandort Borna
    • Stellenangebote
    • Gewerbeanzeige online
    • Versorgungsträger
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit