Befreiung von der Ausweispflicht
Für Personen die dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnlicher Einrichtung untergebracht sind und nicht in der Lage sind, die genannten Einrichtungen ohne fremde Hilfe zu verlassen, besteht die Möglichkeit auf eine Ausweisbefreiung.
Einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie hier.
Gebühr:
12,00 Euro für jede Bescheinigung zur Befreiung von der Ausweispflicht.
Montag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
Dienstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
18:00
Uhr
Donnerstag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
und
13:00
bis
16:00
Uhr
Freitag:
von
09:00
bis
12:00
Uhr
Die Pass- und Meldestelle hat an folgenden Sonnabenden jeweils von 9 bis 11 Uhr geöffnet:
- 07.01.2023
- 04.02.2023
- 04.03.2023
- 01.04.2023
- 06.05.2023
- 03.06.2023
- 01.07.2023
- 05.08.2023
- 02.09.2023
- 07.10.2023
- 04.11.2023
- 02.12.2023
Kontakte:
(03433) 873-124
(03433) 873-126
(03433) 873-126
(03433) 873-126