Befreiung von der Ausweispflicht
Für Personen die dauerhaft in einem Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnlicher Einrichtung untergebracht sind und nicht in der Lage sind, die genannten Einrichtungen ohne fremde Hilfe zu verlassen, besteht die Möglichkeit auf eine Ausweisbefreiung.
Einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht finden Sie hier.
Gebühr:
12,00 Euro für jede Bescheinigung zur Befreiung von der Ausweispflicht.
Montag:
Von
09:00 bis 11:30
Dienstag:
Von
09:00 bis 12:00
und 13:00 bis 18:00
und 13:00 bis 18:00
Donnerstag:
Von
09:00 bis 12:00
und 13:00 bis 16:00
und 13:00 bis 16:00
Freitag:
Von
09:00 bis 11:30
Die Pass- und Meldestelle hat an folgenden Sonnabenden jeweils von 9 bis 11 Uhr geöffnet:
- 11. Juni
- 2. Juli
- 6. August
- 3. September
- 8. Oktober
- 5. November
- 3. Dezember
Kontakte:
(03433) 873-124
(03433) 873-126
(03433) 873-126
(03433) 873-126
(03433) 873-126