Auskunftsersuchen aus dem Melderegister

Es können einfache und erweiterte Melderegisterauskünfte aus dem hiesigen Melderegister der Stadt Borna angefragt werden. Dafür füllen Sie bitte die in den Links vorgesehene Anträge aus. Die Anträge lassen Sie uns bitte entweder per Post oder per E-Mail, meldestelle@borna.de, zukommen und entrichten Sie die jeweilige Gebühr. Die Kosten können im unteren Teil der Seite mit den jeweiligen Zahlungsmöglichkeiten nachgelesen werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Für die jeweiligen Auskünfte beachten Sie bitte folgendes:

Einfache Melderegisterauskunft

Nach § 44 BMG  können einfache Melderegisterauskünfte aus dem Melderegister der Stadt Borna persönlich,  schriftlich oder mittels Abruf über das Internet erteilt werden.

Eine einfache Melderegisterauskunft beinhaltet

  1. Vor- und Familiennamen
  2. Doktorgrad
  3. derzeitige Anschriften
  4. sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn

  1. die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann,
  2. die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke
    • der Werbung oder
    • des Adresshandels

es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.   

Wenn Sie die Melderegisterauskunft für einen gewerblichen Zweck verwenden wollen, ist dieser anzugeben.

Einen Antrag auf Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft finden Sie hier.

Erweiterte Melderegisterauskunft

Eine erweiterte Melderegisterauskunft darf nach § 45 BMG erteilt werden, wenn ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. Demnach dürfen zu den in § 44 BMG (einfache Melderegisterauskunft), folgende weitere Daten erteilt werden.

  1. Frühere Namen,
  2. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei der Geburt im Ausland auch den Staat,
  3. Familienstand, beschränkt auf die Angabe ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  4. derzeitige Staatsangehörigkeiten
  5. frühere Anschriften
  6. Einzugsdatum und Auszugsdatum
  7. Familienname und Vorname sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  8. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  9. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Eine Auskunftserteilung  ist nur dann möglich, wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert wird  (exakte Schreibweise der Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, frühere Anschriften). Von Seiten der Pass- und Meldestelle kann keine Gewähr übernommen werden, dass die gesuchte Person auch tatsächlich in der angegebenen Anschrift wohnt.

Die Gebühren betragen für eine

einfache Melderegisterauskunft14,00 Euro
erweiterte Melderegisterauskunft25,00 Euro

Die Gebühren müssen auch entrichtet werden,  wenn die gesuchte Person nicht zu ermitteln ist, oder die ermittelte Anschrift bereits bekannt ist.

Zahlungsmöglichkeiten

1. per Verrechnungsscheck (der Anfrage beifügen)

2. Vorabbezahlung der anfallenden Gebühren

KontoLBBW/BW-Bank Stuttgart
IBANDE05 6005 0101 0008 6863 16
BICSOLADEST600

Verwendungszweck: 1222010-12300-3311000 - Name, Vorname der gesuchten Person



Stadtverwaltung Borna Pass- und Meldestelle
Markt 1
04552 Borna


Montag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:
von 09:00 bis 12:00 Uhr