Baulasteintragung, Baulastverzeichnis

Baulasteintragung zu Bauvorhaben im Gemeindegebiet der Stadt Borna

Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihrer Grundstücke betroffenen Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.



Bearbeitungsdauer:

2 Wochen


Gebühren:

gemäß Sächsischen Kostenverzeichnis (SächsKVZ) in der jeweils gültigen Fassung

von 50,00 € bis 350 €



Rechtsgrundlage:

Sächsische Bauordnung (SächsBauO)


Formulare & andere Downloads



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Stadtverwaltung Borna, Bauordnung, Bauplanung und Stadtentwicklung
An der Wyhra 1
04552 Borna