An- oder Abmeldung der Spiel-, Geschicklichkeits- u. Unterhaltungsgeräte (Vergnügungssteuer)

Vergnügungssteuer
  • die Veranlagung der Vergnügungssteuer erfolgt auf Grundlage der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Borna
  • die An- oder Abmeldung muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen erfolgen






Rechtsgrundlage:

Vergnügungssteuersatzung








Ihre Ansprechpartner:

Frau Ramona Graf
(03433) 873-161
(03433) 873-169


Stadtverwaltung Borna Finanzverwaltung
Markt 1
04552 Borna