Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird als Nachweis der Bonität auf Grund eines formlosen Antrages ausgestellt.
Gebühren:
12,40€ Kosten
Rechtsgrundlage:
Kostensatzung
Ihre Ansprechpartner:
Frau Ramona Graf
Stadtverwaltung Borna Finanzverwaltung
Markt 1
04552
Borna