Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird als Nachweis der Bonität auf Grund eines formlosen Antrages ausgestellt.




Gebühren:

12,40€ Kosten


Rechtsgrundlage:

Kostensatzung








Ihre Ansprechpartner:

Frau Ramona Graf
(03433) 873-161
(03433) 873-169


Stadtverwaltung Borna Finanzverwaltung
Markt 1
04552 Borna