An- oder Abmeldung der Spiel-, Geschicklichkeits- u. Unterhaltungsgeräte (Vergnügungssteuer)
Vergnügungssteuer
- die Veranlagung der Vergnügungssteuer erfolgt auf Grundlage der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Borna
- die An- oder Abmeldung muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen erfolgen
Rechtsgrundlage:
Vergnügungssteuersatzung
Ihre Ansprechpartner:
Frau Ramona Graf
Stadtverwaltung Borna Finanzverwaltung
Markt 1
04552
Borna