Öffentliche Bekanntmachung - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage ehemaliges BKW Thierbach"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Photovoltaikanlage ehemaliges BKW Thierbach“
Der Stadtrat der Stadt Borna hat am 14.05.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Photovoltaikanlage ehemaliges BKW Thierbach“ Borna beschlossen. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, Stand 04/2022 wurde auf der Sitzung des Stadtrates am 14.07.2022 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Das Plangebiet umfasst Teilflächen des Flurstücks 290/6 der Gemarkung Gestewitz mit einer Fläche von 1,67 ha. Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt Borna, im Bereich des ehemaligen BKW Thierbach, westlich der Gleistrasse zum Gewerbe- und Industriegebiet „IGZ Goldener Born“.
Im Bebauungsplangebiet soll eine Photovoltaik-Freiflächen-Anlage mit einer Leistung von 884 kWp errichtet werden. Der Bebauungsplan verfolgt mit der Ausweisung einer sonstigen Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen das Ziel, Baurecht für solche Anlagen zu schaffen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Photovoltaikanlage ehemaliges BKW Thierbach“ der Stadt Borna, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit textlicher Festsetzung (Teil B) und Begründung sowie Vorhaben- und Erschließung, Umweltbericht einschl. Fachbeitrag Artenschutz mit Kartierungsbericht liegt in der Zeit vom
17.08.2022 bis einschließlich 19.09.2022
in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude, „An der Wyhra 1“, Foyer 1. Etage in 04552 Borna
während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Borna unter www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen sowie über das zentrale Landesportal Bauleitplanung unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de einsehbar.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (beispielsweise auch elektronisch per E-Mail an fd31@borna.de) oder zur Niederschrift eingebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Für Rückfragen zur Planung steht neben der Stadt Borna, FD31, Frau Meißner auch das mit der Planung beauftragte Büro Wolff GbR, Bonnaskenstraße 18/19, 03044 Cottbus, Telefon 0331/97930510, E-Mail buero@planungsbuero-wolff.de zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Namen und der Wohnort der Einsender von Anregungen in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates aufgeführt werden, soweit dies der Einsender nicht ausdrücklich verweigert.
Anlagen: