Öffentliche Bekanntmachung - Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit
Öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wasserstoffproduktion im 3. Bauabschnitt des IGZ Goldener Born" - Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 20. April 2023 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit dem Titel „Wasserstoffproduktion im 3. Bauabschnitt des IGZ Goldener Born“ einzuleiten.
Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich im IGZ Goldener Born auf den Flurstücken 350/26, Gemarkung Thierbach der Stadt Kitzscher sowie 150/18, Gemarkung Gestewitz der Großen Kreisstadt Borna. Der Geltungsbereich hat eine Größe von 6,3 ha. Die beiden Städte vereinbaren auf der Grundlage des § 8 der Sächsischen Gemeindeordnung einen Gebietsaustausch. Dadurch wird auch der nordöstliche Teil des Plangebiets der Großen Kreisstadt Borna zugeschlagen. Durch den Gebietstausch wird sich das Plangebiet künftig nur innerhalb der Großen Kreisstadt Borna befinden.
Das Plangebiet wird westlich von der Klingenbergstraße (Privatstraße) begrenzt. Südlich schließt das Regenrückhaltebecken an das Plangebiet an, im Norden und Osten grenzen weitere private Grundstücksflächen an. Die Lage und Abgrenzung des Plangebiets ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziele und wesentliche Inhalte der Planung
Im Industrie- und Gewerbezentrum (IGZ) „Goldener Born“ soll eine Wasserstoffproduktionsstätte errichtet werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan schaffen. Die Bauleitplanung ist erforderlich, um dem industriellen Vorhaben Rechtssicherheit für die Realisierung zu verleihen. Darüber hinaus ist die Planung erforderlich, um das Vorhaben mit den Umweltbelangen in Einklang zu bringen.
Das Plangebiet enthält als zeichnerische Festsetzungen ein eingeschränktes Industriegebiet sowie ergänzende Festsetzungen zu den überbaubaren Grundstücksflächen und zu Artenschutzmaßnahmen. Schließlich werden über textliche Festsetzungen Art und Maß der baulichen Nutzung im Industriegebiet, Artenschutz-, Pflanz- und Lärmschutzmaßnahmen geregelt.
Verfahren und Beteiligung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird im so genannten Regel-Verfahren nach den §§ 2 bis 4c und §§10, 10a Baugesetzbuch (BauGB) mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die nun anstehende förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung und Umweltbericht sowie den vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegt in der Zeit
vom 19.07.2023 bis einschließlich zum 18.08.2023
in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude „An der Wyhra 1“, Foyer 1. Etage in 04552 Borna während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten:
Montag: 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr.
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerhalb der Öffnungszeiten kann unter den Telefonnummern 03433/873232 oder unter 03433/873238 zu den Dienstzeiten ein Termin zur Einsichtnahme vereinbart werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen zusätzlich über den Internetauftritt der Stadt Borna zur Verfügung gestellt (https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm?) und im zentralen Landesportal (https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite) zugänglich gemacht und können eingesehen werden.
Folgende Unterlagen liegen aus bzw. werden zugänglich gemacht:
Planunterlagen sowie umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen:
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Begründung Umweltbericht mit Bestandskarte
- Gutachterliche Stellungnahmen zu den voraussichtlichen Auswirkungen in Bezug auf Lärm, Wasser/Grundwasser, Artenschutz und weitere umweltbezogene Themen
- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wasserstoffproduktion im 3. Bauabschnitt des IGZ Goldener Born“
- Altlastenorientierte Bodenuntersuchungen
- Brandschutzkonzept
Innerhalb dieser Dokumente sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Umwelt-Schutzgut
Informationen dazu in Schlagworten
Der Mensch und seine Gesundheit
Auswirkungen von Lärmimmissionen (Gewerbelärm, Verkehrslärm, tieffrequente Schallemissionen), Auswirkungen von Magnetfeldern, Entwässerung, verkehrsbedingte Auswirkungen, umweltfreundliche Mobilität, Lichtemissionen, Schutz vor Radon, Wärme und Strahlung, Erholung, Brandschutz, Risiko von Störfällen, Erholungsfunktion.
Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Erfassung und Wirkungsprognose bzgl. Biotopen, Betroffenheit von Fauna und Avifauna (insbesondere: Fledermäuse, Brutvögel, Tagfalter, Heuschrecken), Habitatverluste, keine Schutzgebiete und gesetzlich geschützten Biotope betroffen, Entnahme von Bäumen, Ausgleichskonzept, Kompensationsmaßnahmen, Neupflanzung von Pflanzen.
Fläche und Boden
Altlastenuntersuchung, Betroffenheit durch Altlasten, Versiegelung durch bauliche Anlagen, Eingriffs-Ausgleichs-Konzept, Kompensation der Versiegelung, Vorkommen von Kampfmitteln.
Gewässer, Grundwasser
Rückhaltung, Versickerung, Verbringung von Niederschlagswasser, Überflutungsnachweis, Grundwasserstand und -beschaffenheit, Grundwasserneubildung, Grundwassermonitoring, Gefährdung des Grundwassers, Oberflächenwasser, Abwasser.
Luft und Klima
Verminderte Frischluftbildung, Auswirkung auf das Mikroklima, Verminderung der Treibhausgase, Nutzung erneuerbarer Energien, Bindung von Schadstoffen, lufthygienische Vorbelastung, Betroffenheit von Wald (hier verneint).
Landschaft
Einbindung in das Landschaftsbild, Erholungsfunktion
Kultur und sonst. Sachgüter
Betroffenheit von Boden- und Baudenkmälern (hier verneint)
Wirkungsgefüge, Sonstiges
Vorhaben ist an Ziele der Raumordnung angepasst, Flächen für Löschwasserversorgung, derzeitiger Zustand der Fläche, Abfallentsorgung, sehr geringe Bedeutung für biologische Vielfalt
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen senden Sie bitte an:
Stadtverwaltung Borna
Fachdienst Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung
Markt 1
04552 Borna
oder per Fax unter 03433 / 873 299
oder per E-Mail unter fd31@borna.de
Stellungnahmen zur Niederschrift können während der Dienstzeiten im Rathaus der Stadt Borna, im Zimmer 11 (1. Etage), Markt 1 in 04552 Borna abgegeben werden.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt
Vorhaben- und Erschließungsplan
Altlastenuntersuchung - Anlage
Gutachterliche Stellungnahme zum Lärmschutz
Gutachterliche Stellungnahme zum Wasser
Artenschutzfachliches Gutachten
Anlagen zum Artenschutzfachlichen Gutachten
Auswirkungsabschätzung Sicherheitsabstand (Störfallschutz)