Öffentliche Bekanntmachung
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Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 11. Änderung des Bebauungsplanes „Altindustriestandort ehemalige Brikettfabrik Witznitz“
Am 16.09.2021 wurde durch den Stadtrat der Stadt Borna die Einleitung der 11. Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Altindustriestandort ehemalige Brikettfabrik Witznitz“ beschlossen.
Der Umgriff der eingeleiteten Änderung betraf die Teilbereiche nördlich des ehem. Faszinosums auf der Westseite (Gewerbegebiet GE1 und GE2), das Gelände der ehem. Waschkaue sowie die nördlich angrenzenden Bauflächen auf der Ostseite der Witznitzer Werkstraße (GE5 – nördlicher Teilbereich). Der Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs des 11. Änderungsverfahrens auf sämtliche Flurstücke entlang der Witznitzer Werkstraße im Geltungsbereich des o.a. Bebauungsplans hat der Stadtrat der Stadt Borna in der Sitzung am 19.07.2022 gefasst. Gleichzeitig wurde der Wechsel in das 2-stufige Verfahren (Bebauungsplan mit Umweltbericht) beschlossen.
Ziel der Planung ist, die Flächen für einen zukunftsfähige Nachnutzung vorzubereiten und so einen Nutzungsmix zwischen Wohnen und nicht störenden Gewerbe beidseitig der Witznitzer Werkstrasse in Form eines urbanen Gebietes gem. § 6a BauNVO bauplanungsrechtlich zu sichern. Damit sollen die historischen und denkmalgeschützten Gebäude und brach liegende Flächen einer neuen Nutzung zugeführt werden und eine Neubebauung unter Einbeziehung der Umgebung realisiert werden.
Zur Darstellung der allgemeinen Zwecke und Ziele der o.g. Planung sowie der voraussichtlichen Auswirkungen liegen der Vorentwurf der Planzeichnung und der Begründung, Stand 08/2023 öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
18.10.2023 bis einschließlich 20.11.2023
in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude, „An der Wyhra 1“, Foyer 1. Etage in 04552 Borna
während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten
Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls auf der Homepage der Stat Borna und im Landesportal Bauleitplanung verfügbar:
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen kann auch elektronisch per E-Mail an fd31@borna.de erfolgen.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Vorentwurf Planzeichenerklärung