Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Photovoltaikanlage Borna A72"
Der Stadtrat der Stadt Borna hat am 06.02.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Borna A72“ für Flächen östlich der A72, nördlich der OVS Borna-Dittmannsdorf beschlossen.
In seiner Sitzung am 15.04.2021 hat der Stadtrat den 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Borna A72“ sowie die dazugehörige Begründung und den Umweltbericht, Stand 03/2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Vorhabenträger plant nunmehr eine Erweiterung des Geltungsbereiches von 6,29 ha auf 11,68 ha auf den Flurstücken
- 2419/9 - neue Bezeichnung 2419/38
- 1299/12 - neue Bezeichnung 1299/16 und
- 2419/6 - neue Bezeichnung 2419/35
der Gemarkung Borna. Die Erweiterung des Geltungsbereiches resultiert aus der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) 2021, wo die Förderung von Photovoltaikanlagen im Autobahnrandstreifen von 110 m auf 200 m erweitert wurde (siehe § 37 Abs. 2c EEG).
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll auf einer derzeit als Acker genutzten Fläche Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaikanlage geschaffen werden. Die Module werden 15° Südost ausgerichtet und sind max. 2,50m hoch. Das Gebiet soll als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaikanlage gem. § 11 Abs. 2 BauNVO entwickelt werden.
Der 2. Entwurf der Planunterlagen sowie alle bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten werden in der Zeit vom 19.05.21 bis einschließlich 18.06.21 in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude „An der Wyhra“ Nr. 1, Foyer, 1. Etage während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Aufgrund der aktuellen Bestimmungen ist eine Voranmeldung zur Einsichtnahme unter 03433/873232 notwendig.
Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor:
Schutzgut Boden: Hinweise auf:
- vorhandene Geologie und Baugrund mit heterogenen Kippenböden mit hohen Setzungs- und Sackungspotential à Verweis auf durchzuführende Baugrunduntersuchung
- Lage im Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft lt. Regionalplan Westsachsen 2008 und in einem Vorranggebiet Landwirtschaft lt. Regionalplan Leipzig – Westsachsen Satzungsfassung (12/2020)
- Lage in einem Gebiet unter Bergaufsicht, innerhalb der Grenzen (teilweise) des Abschlussbetriebsplanes des Braunkohlentagebaus Bockwitz / Borna-Ost und im Bereich von Hohlraumgebieten / Entwässerungsstrecken
- Verwahrter Filterbrunnenstandort im Planbereich mit gestörten Lagerungsverhältnissen
- Beachtung gesetzlicher Ziele des Bodenschutzes und abfallrechtlicher Bestimmungen
Schutzgut Mensch:
- Notwendigkeit der Bewertung der Lichtimmissionen der Module und der Schallimmission der Wechselrichter aufgrund nahegelegener Wohnbebauung
Schutzgut Klima / Luft:
- Lage im Naturraum und Klima
Schutzgut Wasser: Hinweis auf:
- hoch mineralisierte, saure Grundwässer am Standort
- Lage im Grundwasserabsenkungsbereich und Störung der Grundwasserdynamik mit möglichen Auswirkungen auf die Tagesoberfläche
- Grundwassermessstelle im weiteren Umfeld des Plangebietes
Schutzgut Pflanzen / Tiere: Hinweise auf:
- Bewertung der zu erwartenden anlage-, bau- und nutzungsbedingten Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sowie entsprechender Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- besondere Betrachtung der Avifauna
- artenschutzrechtliche Prüfung nach § 44 Abs. 1 BNatSchG (Betroffenheitsabschätzung)
- Berücksichtigung angrenzender planfestgestellter Landschaftspflegemaßnahmen der BAB 72 sowie der ehemaligen B95 OU
- eingeschränkte landschaftsökologische Wirksamkeit da, räumliche Nähe der BAB 72
Schutzgut Landschaftsbild/ Erholung:
- anthropogene Vorprägung durch die räumliche Nähe zur BAB 72 (u.a. Lage im Verlärmungsbereich der BAB 72)
vorliegende gutachterliche Dokumente:
- Gutachterliche Stellungnahme zu Blendwirkungen, Stand 02/2021
- Artenschutzrechtliche Betroffenheitsabschätzung, Stand 03/2021
Zur genannten Zeit können Stellungnahmen von jedermann bei der Stadt Borna schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Zusätzlich werden die Planunterlagen im Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.
Anlagen: