Öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes "Altindustriestandort ehemalige Brikettfabrik Witznitz“

Veröffentlicht am: 13.04.2021
Autor: FD 31 - Frau Meißner

In seiner Sitzung am 17.09.2020 hat der Stadtrat den Entwurf der 10. Änderung des o.g. Bebauungsplanes sowie die dazugehörige Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Umgriff der 10. Änderung des Bebauungsplanes beinhaltet den Bereich des ehemaligen Trockenhauses, Pressenhauses und Kühlhauses und Teile des ehemaligen Fabrikhofes, welche sich auf den Flurstücken 62/80,62/81, 62/70, 62/71, 62/147 und 62/146 der Gem. Witznitz befinden. Die Größe des Änderungsbereiches beträgt 0,7 ha.

Mit der 10. Änderung des Bebauungsplanes und der Ausweisung der Flächen als Allgemeines Wohngebiet sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterführung der Wohnnutzung im Trockenhaus geschaffen werden.

Bek_Offenlage

Im Rahmen des durchgeführten 1. Beteiligungsverfahrens wurden Hinweise und Anregungen hervorgebracht, die eine Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanentwurfes bedingen.

Der 2. Entwurf der Planunterlagen einschließlich der erstellten Gutachten werden gem. § 4a BauGB in der Zeit vom 21.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021 in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude „An der Wyhra“ Nr. 1, Foyer, 1. Etage während der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Aufgrund der aktuellen Bestimmungen ist eine Voranmeldung zur Einsichtnahme unter 03433/873232 notwendig.

Zur genannten Zeit können Stellungnahmen von jedermann zu den geänderten und ergänzten Teilen (rot markiert) bei der Stadt Borna schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Anlagen: