Frühzeitige Beteiligung zur 14. Änderung des Teil-Flächennutzungsplanes Borna für das Vorhaben „Energiepark Borna Teilbereich 2“
Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 27.05.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energiepark Borna“ beschlossen (Beschluss-Nr. 152/15/21), um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen im Stadtgebiet zu schaffen. Der Teil-Flächennutzungsplan (Teil-FNP) Borna ist im Parallelverfahren zu ändern, damit der vorhabenbezogene Bebauungsplan aus dem Teil-FNP entwickelt werden kann (Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB).
Der Vorentwurf der 14. Änderung des Teil-FNP Borna, Stand 09/2022 wurde auf der Sitzung des Stadtrates am 03.11.2022 gebilligt und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB bestimmt.
Die vorliegende Planung betrifft Flächen östlich und südöstlich der Kernstadt Borna, zwischen Kesselshain im Norden, Bockwitzer See im Osten und autobahnbegleitend entlang der Bundesautobahn A72.
Das Planungsziel besteht in der Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Photovoltaik. Mit dieser Darstellung im vorbereitenden Bauleitplan sollen die Voraussetzungen für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Energiepark Borna – Teilbereich 2“ geschaffen werden.
Nach Billigung des Vorentwurfes durch den Stadtrat der Stadt Borna findet nun die frühzeitige Bürgerbeteiligung statt. Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Der Vorentwurf der 14. Änderung des Teil-FNP Borna, Stand 09/2022, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, liegt zudem öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
25.01.2023 bis einschließlich 28.02.2023
in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude, „An der Wyhra 1“, Foyer 1. Etage in 04552 Borna
während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten
Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls auf folgenden Internetseiten verfügbar:
https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm?
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Erläuterung des Vorhabens sowie der voraussichtlichen Auswirkungen findet statt:
am: 08.02.2023
um: von 15 Uhr bis 20 Uhr
in der : Mensa des Gymnasiums „Am Breiten Teich“
(Eingang Hofseite Goethestraße)
Am Breiten Teich 4
04552 Borna
Dabei haben alle Bürger die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist wie folgt abgegeben werden.
Büro Knoblich Landschaftsarchitekten
Heinrich-Heine-Str. 13
15537 Erkner
Tel.: 03362/883610
Mail: beteiligung@bk-landschaftsarchitekten
oder:
Stadtverwaltung Borna
FD31 - Bauordnung, Bauplanung, Stadtentwicklung
Frau Meißner
An der Wyhra 1
04552 Borna
Tel.: 03433/873232
Mail: fd31@borna.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Anlagen: