Frühzeitige Beteiligung zu den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen „Energiepark Borna – Teilbereich 1“ und „Energiepark Borna - Teilbereich 2“
Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 27.05.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Energiepark Borna“ beschlossen (Beschluss-Nr. 152/15/21), um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen im Stadtgebiet zu schaffen.
Insbesondere sollen folgende Planungsziele erreicht werden:
- Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Gesamtenergieproduktion und somit Reduzierung des Anteils fossiler Energiegewinnung
- Nutzung bisher intensiv genutzter, landwirtschaftlicher Flächen als Fläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
- Ausschöpfung des wirtschaftlichen Potenzials der Stadt Borna
- Erzeugung von Strom aus Solarenergie und damit verbundene Reduzierung des CO2-Ausstoßes
- Naturschutzfachliche Aufwertung der Flächen durch die Anlage von Gehölzstrukturen, extensiven Grünflächen und Blühwiesen
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Der Geltungsbereich gemäß Aufstellungsbeschluss umfasst Flächen östlich und südlich der Kernstadt Borna und soll über mehrere einzelne Bebauungspläne umgesetzt werden.
Die vorliegende Planung betrifft die Teilfläche 1, südlich der Kernstadt Borna, zwischen Bundesstraße 93 im Norden und Westen, Gewerbegebiet Blumroda und Waldflächen im Süden und Bahnstrecke Neukieritzsch-Chemnitz im Osten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans der Teilfläche 1 besteht aus vier einzelnen Bereichen gemäß der nachfolgenden Auflistung der Flurstücke und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 144 Hektar. Er ist in beigefügter Abbildung dargestellt.
TF 1.1 Flurstücke 124, 124/a, 447/4, 447/5 und 447/10 der Gemarkung Blumroda und die
Flurstücke 714/1 und 714/2 der Gemarkung Zedtlitz
TF 1.2 Flurstück 691 der Gemarkung Zedtlitz
TF 1.3 Flurstück 455/1 der Gemarkung Blumroda und das Flurstück 690 der Gemarkung
Zedtlitz
TF 1.4 Flurstücke 168, 169 und 170 (teilweise) der Gemarkung Raupenhain und die
Flurstücke 708, 709, 710 und 711 der Gemarkung Zedtlitz
Die vorliegende Planung betrifft weiterhin die Teilfläche 2, östlich und südöstlich der Kernstadt Borna, zwischen Kesselshain im Norden, Bockwitzer See im Osten und autobahnbegleitend entlang der Bundesautobahn A72. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans der Teilfläche 2 besteht aus sechs einzelnen Bereichen gemäß der nachfolgenden Auflistung der Flurstücke und umfasst eine Gesamtfläche von ca. 193 Hektar. Er ist in beigefügter Abbildung dargestellt.
TF 2.1 Flurstücke 1212/21, 1284/1, 1289/2, 1299/16 (teilweise), 2419/5, 2419/35
(teilweise) und 2419/38 (teilweise) der Gemarkung Borna
TF 2.2 Flurstück 2417/1 (teilweise) der Gemarkung Borna
TF 2.3 Flurstück 184/8 (teilweise) der Gemarkung Altstadt Borna und das Flurstück 2332/4
(teilweise) der Gemarkung Borna
TF 2.4 Flurstücke 2412/5, 2413/1 und 2414/2 der Gemarkung Borna
TF 2.5 Flurstück 184/8 (teilweise) der Gemarkung Altstadt Borna, Flurstück 2414/1 der
Gemarkung Borna und das Flurstück 1/3 (teilweise) der Gemarkung Zugabe Rötha
TF 2.6 Flurstück 2410 (teilweise) der Gemarkung Borna und das Flurstück 686/1
(teilweise) der Gemarkung Zedtlitz
Nach Billigung der Vorentwürfe durch den Stadtrat der Stadt Borna am 03.11.2022 findet nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu den o.g. Teilbereichen 1 + 2 statt. Gleichzeitig erfolgt die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Vorentwürfe der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Teilbereich 1 + 2, Stand 09/2022, bestehend aus der Planzeichnung mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung und dem Umweltbericht, liegen außerdem öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung vom
25.01.2023 bis einschließlich 28.02.2023
in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude, „An der Wyhra 1“, Foyer 1. Etage in 04552 Borna
während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten
Montag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist ebenfalls auf folgenden Internetseiten verfügbar:
https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm?
https://www.bk-landschaftsarchitekten.de/beteiligungen.html
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Eine öffentliche Informationsveranstaltung zur Erläuterung des Vorhabens sowie der voraussichtlichen Auswirkungen findet statt:
am: 08.02.2023
um: von 15 Uhr bis 20 Uhr
in der : Mensa des Gymnasiums „Am Breiten Teich“
(Eingang Hofseite Goethestraße)
Am Breiten Teich 4
04552 Borna
Dabei haben alle Bürger die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Anlagen: