Förmliche Beteiligung zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet- und Sondergebiet An der B93"

Veröffentlicht am: 17.06.2025
Autor: FD 31 - Fr. Meißner

Der Stadtrat der Stadt Borna hat am 15.05.2025 den Entwurf der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet An der B93“, Planungsstand 04/2025 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Im Rahmen der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes soll die textliche Festsetzung zur Zulässigkeit von Werbeanlagen (an der Stätte der Leistung und auf Sammelhinweisschildern), die für das gesamte Bebauungsplangebiet bisher gültig ist, gestrichen werden.

Der Entwurf der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbe- und Sondergebiet An der B93“ wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 25. Juni 2025 bis einschließlich 25. Juli 2025 während der Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude „An der Wyhra 1“, Foyer, 1. Etage zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Zusätzlich werden die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Borna unter https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm und im Landesportal Bauleitplanung unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de veröffentlicht.

Das Verfahren wird nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) durchgeführt. Demnach wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen soll vorzugsweise elektronisch per E-Mail an fd31@borna.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art.6 Abs.1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art.13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.

Für die Einsicht in die Entwurfsunterlagen zur 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Sondergebiet An der B93", Stand 04/2025 (Datenschutzerklärung, Änderung textliche Festsetzung, Begründung) klicken Sie bitte hier.