Die Stadt Borna sucht Schiedspersonen (m/w/d) für die Wahlperiode 2023 bis 2027

Veröffentlicht am: 25.10.2022
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Stadt Borna sucht Schiedspersonen für die Wahlperiode  2023 bis 2027

Für diese ehrenamtliche Tätigkeit sucht die Stadtverwaltung Borna verantwortungsbewusste, interessierte Bürger * als Friedensrichterin oder Friedensrichter.

Dieses Ehrenamt können Einwohner übernehmen, die mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sein sollen und die Interesse an einer solchen Aufgabe haben.

Die Aufgabe der Friedensrichterin oder des Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten – vermögens- und strafrechtlicher Art – zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Die Aufgabenpalette des Friedensrichters * ist vielfältig, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder die Beteiligung und Sachbeschädigung.

Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt und kann auch wieder gewählt werden.

Ingesamt ist die Stadt Borna mit den Ortsteilen Wyhra, Neukirchen, Zedtlitz, Thräna, Eula, Haubitz, Gestewitz und Kesselshain sowie Geithain und Regis zu betreuen.

Interessierte Bürger * der Stadt Borna und der Ortsteile richten Ihre aussagekräftige Bewerbung (Bewerbungsschreiben und tabellarischer Lebenslauf) bis spätestens 15.11.2022 an die Stadtverwaltung Borna, SG Personal, Markt 1,

04552 Borna oder an bewerbung@borna.de.

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Nähere Auskünfte über das Amt der Friedensrichterin oder des Friedensrichters erhalten Sie unter der Rufnummer 03433/873121.

* m/w/d

Datenschutz: Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1  a)  DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegend ausgeschriebene Stelle. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Daten werden mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.