Deine Ausbildung in der Stadtverwaltung Borna

Veröffentlicht am: 06.02.2024

Die Stadtverwaltung Borna sucht ab 1. September 2024
                                                              Auszubildende (m/w/d)
für den Beruf des Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung.

Was fordern wir?

  • Realschulabschluss oder Abitur
  • sehr gute bis gute Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Gemeinschaftskunde
  • Grundkenntnisse in der Anwendung der Standardprogramme zur Textverarbeitung und zur Tabellenkalkulation
  • gute Umgangsformen und freundliches Auftreten
  • Teamfähigkeit und Engagement
  • Leistungsbereitschaft sowie die Bereitschaft zum kontinuierlichen Lernen

Wie ist die Ausbildung strukturiert?

Die Ausbildung erfolgt im dualen System. Die theoretische Ausbildung findet dabei blockweise in der Berufsschule in Böhlen und in Form der dienstbegleitenden Unterweisung an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie in Leipzig statt. Die praktische Ausbildung erfolgt in den verschiedenen Fachdiensten der Stadtverwaltung Borna.

Im zweiten Ausbildungsjahr ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Im dritten Ausbildungsjahr absolvieren Sie dann die Abschlussprüfung, welche sich in vier schriftliche Teile und einen praktischen Teil gliedert. Die Abschlussprüfung findet in den Bereichen Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen, Verwaltungsrecht und -verfahren sowie Wirtschafts- und Sozialkunde statt.


Welche Inhalte hat die Ausbildung?

Nähere Informationen zur Ausbildung wie Rechtsgrundlagen, Lehrpläne, Stoff- und Stundenverteilungspläne finden Sie im Internet unter www.lds.sachsen.de/ausbildung unter dem Zuständige Stelle BBiG à Ausbildungsberufe à VFA à Rechtliche Grundlagen, usw.

Was bieten wir?

  • eine dreijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf im öffentlichen Dienst
  • einen abwechslungsreichen Einsatz in den Fachdiensten der Stadtverwaltung Borna
  • monatliches Ausbildungsentgelt nach dem TVAöD von zukünftig
    • 1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 € brutto
    • 2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 € brutto
    • 3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 € brutto
  • Vermögenswirksame Leistungen in Höhe von mtl. 13,29 €
  • eine Sonderzuwendung im November in Höhe von 90 v.H. des monatlichen Ausbildungsentgelts
  • eine Abschlussprämie in Höhe von 400 € bei erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung
  • Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 € pro Ausbildungsjahr
  • Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr
  • Erstattung der Kosten für Fahrten zur Berufsschule und zur überbetrieblichen Ausbildung nach TVAöD

Und nach der Ausbildung?

Im Regelfall werden alle Auszubildenden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung für die Dauer von 12 Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Da die Stadtverwaltung Borna vorrangig für den eigenen Bedarf ausbildet, bestehen gute Chancen auf eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Interessiert?

Wenn Sie sich sicher sind, dass die Stadtverwaltung Borna der geeignete Ausbildungspartner für Sie ist und Sie die gestellten Anforderungen erfüllen können, dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Senden Sie Ihre Bewerbung an
Stadtverwaltung Borna

Fachdienst 12 – Personal

Markt 1
04552 Borna

oder per Mail an

bewerbung@borna.de

Ihre vollständige Bewerbung enthält folgende Bewerbungsunterlagen:

  • ein aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben
  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • die Kopie Ihres Endjahreszeugnisses der Klasse 9 sowie Halbjahresinformation der Klasse 10 oder des Endjahreszeugnisses der Klasse 11 sowie Halbjahresinformation der Klasse 12
  • falls Sie bereits einen Schulabschluss erworben haben, die Kopie des entsprechenden Abschlusszeugnisses
  • Praktikumsbeurteilungen (sofern vorhanden)

Bewerbungsende ist der 29.02.2024. Später eingehende Bewerbungen können keine Berücksichtigung finden.

Die Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX sind ausdrücklich erwünscht. Nachweise hierfür sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Hinweis: Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch bzw. per E-Mail. Reisekosten und Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden die Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern nach Ablauf eines halben Jahres vernichtet.

Datenschutz: Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1  a)  DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegend ausgeschriebene Stelle. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Daten werden mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.