Sperrbereich an der Hochkippe Borna West wird erweitert
Der bereits seit Ende 2011 bestehende Sperrbereich an der Hochkippe Borna West wird mit Wirkung zum 26. April 2021 erweitert. In diesem Bereich führt die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) eine sogenannte Paragraf-Drei-Maßnahme gemäß Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung durch. Hierbei erfolgt eine Bodenvergütung der gesamten Hochkippenböschung mittels Rüttelstopfverdichtung. Bei diesem Verfahren werden Säulen aus grobkörnigen Böden tief in die Kippenböschung eingebracht. Begleitet werden die Maßnahmen durch ein umfangreiches Monitoringprogramm, welches Schwingungs-, Verformungs-, Setzungs-, Lärm- und Grundwassermessungen sowie Beweissicherungen an Gebäuden umfasst.
Während der gesamten Baumaßnahmen ist das Betreten und Befahren des erweiterten Sperrbereiches an der Hochkippenböschung aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen. Den erweiterten Sperrbereich ordnete das Sächsische Oberbergamt per Allgemeinverfügung an. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen – voraussichtlich im Sommer 2023 – kann der bestehende Sperrbereich komplett aufgehoben werden.
Die Hochkippenfläche des Gefahrbereiches entstand durch den Braunkohlebergbau des ehemaligen Tagesbaus Borna, betrieben in den Baufeldern Nord (1910 bis 1942) und Süd (1938 bis 1970). Nach Erkenntnissen eingehender geotechnischer Untersuchungen in den vergangenen Jahren besteht die Gefahr der spontanen Bodenverflüssigung besonders im südlichen Böschungsbereich. Diese gilt zwar als unwahrscheinlichen ist jedoch aufgrund der relativ steilen Böschungsneigungen zwischen 50 und 60 Grad nicht mit Sicherheit auszuschließen.