Feuerwerk mit Folgen: Weißstorch verlässt Nest im Bornaer Ortsteil
Mitten in der Brutzeit wurde die nächtliche Stille von Thräna vom 15. auf den 16. Mai 2025 durch ein Feuerwerk unterbrochen – laut, grell und nicht genehmigt. Für einen Weißstorch, der gerade auf seinem Nest brütete, war das offenbar zu viel: Er verließ sein Gelege. Was für manche nur ein kurzer Moment bunter Unterhaltung war, hatte für das Storchennest weitreichende Folgen: Die Eier konnten in der kühlen Nacht nicht ausreichend gewärmt werden, sodass die Brut leider aufgegeben wurde.
Weißstörche gelten als sogenannte Bioindikatoren. Das bedeutet:
Wenn Störche in einem Gebiet brüten, deutet das auf eine intakte, artenreiche Landschaft hin. Störche kehren oft jahrzehntelang zum selben Nest zurück. Während der Brutzeit reagieren sie sensibel auf Stress. In Thräna gibt es zwei Storchennester. Eines ist weiterhin bewohnt, das andere wurde infolge des nächtlichen Vorfalls verlassen.
Das Abbrennen des Feuerwerks stellt einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz dar, insbesondere gegen
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG, der die Störung geschützter Tierarten während der Fortpflanzungszeit untersagt. Darüber hinaus liegt ein Verstoß gegen die Genehmigungspflicht für pyrotechnische Gegenstände der Klasse II vor.
Stadt und Behörden bitten um Hinweise
Um den Vorfall aufzuklären, bitten die Stadtverwaltung Borna und die zuständigen Behörden um Hinweise aus der Bevölkerung. Wer Beobachtungen gemacht hat oder Angaben zum Feuerwerk machen kann, wird gebeten, sich an den Fachdienst Ordnungsangelegenheiten oder die Polizei zu wenden.
Der Vorfall zeigt, wie wichtig es ist, beim Umgang mit Feuerwerk Rücksicht auf Mensch und Natur zu nehmen – insbesondere in der Nähe von Brutplätzen geschützter Vogelarten.