Mit der Richtlinie 2002/49 EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) verfolgt die EU einen konsequenten Lärmschutz. Ziel ist es erhebliche Belästigungen sowie schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.