Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage ehemaliges BKW Thierbach“
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Borna hat am 20.04.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage ehemaliges BKW Thierbach“ in der Fassung vom März 2023 sowie die zugehörige Begründung mit Umweltbericht gebilligt und zur Offenlage bestimmt.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Dafür sollen in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen, Maßnahmen zum Umweltschutz und für Ausgleichsmaßnahmen und Verkehrsflächen festgesetzt werden.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Das Plangebiet umfasst Teilflächen des Flurstücks 290/6 der Gemarkung Gestewitz mit einer Fläche von 1,67 ha. Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt Borna, im Bereich des ehemaligen BKW Thierbach, westlich der Gleistrasse zum Gewerbe- und Industriegebiet „IGZ Goldener Born“.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom März 2023 sowie die zugehörige Begründung (einschließlich Umweltbericht) und die unten aufgeführten bereits vorliegenden nach Einschätzung der Stadt wesentlichen Arten umweltbezogener Informationen liegen in der Zeit vom: 24.05.2023 bis einschließlich 26.06.2023 in der Stadtverwaltung Borna, Verwaltungsgebäude „An der Wyhra“ Nr. 1, Foyer, 1. Etage während der Öffnungszeiten aus. Ergänzend werden die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Borna und im Landesportal Bauleitplanung eingestellt.
Folgende umweltrelevante Stellungnahmen bzw. Informationen liegen vor:
Umweltbericht
Im Umweltbericht (UB) zum Entwurf sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen aufgeführt. Auf der Basis der vorliegenden umweltbezogenen Informationen ist im UB, der Planungsebene und dem Planungsstand entsprechend, die Ausgangslage hinsichtlich der Schutzgüter Boden / Fläche, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Klima und Luft, Landschaft, Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie hinsichtlich der Wechselwirkungen beschrieben und bewertet.
Im Umweltbericht werden die Auswirkungen der zulässigen Vorhaben auf die o. a. Schutzgüter beschrieben und bewertet.
Im Bericht sind mögliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen dargelegt. Für die erheblich beeinträchtigten Schutzgüter sind im UB die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen herausgearbeitet. Ein Schwerpunkt der Betrachtungen sind die Bodenbeanspruchung und der besondere Artenschutz.
Eine Eingriffs-Ausgleichsbilanz sowie Beschreibungen der Untersuchungsmethoden und der Überwachungsmaßnahmen sind ebenfalls Bestandteil des Umweltberichtes.
Als Anlage sind Fachbeiträge zum Artenschutz mit Maßnahmenblättern, Kartendarstellungen sowie ein Kartierungsbericht beigefügt.
Neben dem Umweltbericht als Teil der Begründung werden folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen öffentlich ausgelegt:
Fachbeträge, Gutachten und sonstige Untersuchungen
Fachbeitrag Artenschutz (ASB) mit Maßnahmenblätter, Stand 04.04.2022
In diesem Beitrag finden sich Aussagen zum Untersuchungsraum, Methodisches Vorgehen, Relevanzprüfung der wertgebenden Arten und Betroffenheitsanalyse, Ermittlung der baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Wirkfaktoren, vorgesehene artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, Bestandsdarstellung und Darstellung der Betroffenheit der betroffenen Pflanzen- und Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie der Brutvögel der europäischen Vogelarten und Reptilien, Biotopstrukturkartierung und Ergebnisse der Artenkartierung.
Gegenstand des Beitrages sind die Schutzgüter: Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt.
Faunistische Untersuchung der Standorte für PV-Anlagen, Kartierungsbericht, Stand 02.11.2020
Im Kartierungsbericht finden sich Aussagen zur Lage und zum Umweltbestandausstattung des Plangebietes, Aussagen zur Untersuchungsmethodik für die Erfassung der Biotoptypen, Vogelarten, Herpetofauna (Amphibien und Reptilien) und Entomofauna (Heuschrecken, Tagfalter, Ameisen) sowie die Ergebnisse der Erfassungen.
Vorliegende umweltrelevante Stellungnahmen zum Vorentwurf in der Fassung April 2022
- Landkreis Leipzig (Stabsstelle des Landratsamtes Wirtschaftsförderung / Kreisentwicklung) vom 06.09.2022
- Landkreis Leipzig (Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz) vom 23.09.2022
- Landesamt für Umwelt (LfULG) vom 24.08.2022
- Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) vom 25.08.2022
- BUND für Umwelt- und Naturschutz Deutschland vom 19.09.2022
In diesen Unterlagen sind nach Einschätzung der Stadt folgende Arten umweltbezogener Informationen (schutzgutbezogen) verfügbar.
Schutzobjekte
- Hinweise und Lösungen bezüglich des Besonderer Artenschutzes / notwendige Maßnahmen, Hinweise zum Untersuchungsumfang, Verbesserungsmaßnahmenn
Schutzgut Boden / Fläche
- Aufzeigen von Vorbelastungen durch ehemalige Nutzung, Bestandsdarstellung vorhandener Bodenformationen, Substrate und deren Eigenschaften und Ertragsfähigkeit, Angaben zum Baugrund insgesamt, Hinweise auf Notwendigkeit von Bodenschutzmaßnahmen und Bodengrunduntersuchungen für die Realisierung
Schutzgut Wasser
- Angaben zum vorherrschenden Grundwasserflurabstand, Angaben zu bergbaulich bedingten Grundwasserbeeinträchtigung
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Bestandsangaben zu artenschutzrechtlich relevanten Arten und zum Untersuchungsumfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, Biotoptypen und Bestand der Umweltausstattung, Aufzeigen von Maßnahmen zur Verbesserung der Artenvielfalt und zum Ausgleich sowie zur Minderung, Angaben zu Pflegemaßnahmen der Freiflächen sowie deren „Eingrünung“ und Bepflanzung, Aufzeigen des Entwicklungspotenzials der Flächen bei „Nicht-Nutzung“, Hinweise zu Waldflächen im Umfeld und deren Beachtung bei der Planung, Abstandsforderung aus dem SächsWaldG
Schutzgut Mensch, menschliche Gesundheit und Bevölkerung insgesamt
- Bewertung aus immissionsschutzrechtlicher Sicht, Lichtimmissionen und Blendwirkungen, schallschutzrechtliche Bewertung
Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter
- Auswirkungen auf möglicherweise vorhanden Bodendenkmale
Eingriffsbewältigung
- Angaben zur Notwendigkeit der Eingriffsbewältigung, Hinweise zur Abarbeitung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung nach dem BauGB durch Verwendung von Arbeitshilfen, Eingriffsermittlung und -bewertung, Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich
Während der Auslegefrist können von jedermann bei der Verwaltung Stellungnahmen zu dem ausgelegten Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten im Raum Nr. 202 zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können auch per E-Mail unter der Adresse fd31@borna.de eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs.6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Anlagen: