Förmliche Beteiligung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "2. BA Industrie- und Gewerbezentrum Goldener Born Thierbach"
Der Stadtrat der Stadt Borna hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 den Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans „2. BA Industrie-und Gewerbezentrum Goldener Born Thierbach“, Stand 11/2025 gebilligt und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Gleichzeitig erfolgt die förmliche Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die im rechtskräftigen Bebauungsplan ausgewiesenen Verkehrsflächen der Klingenbergstraße (Planstraße A) als auch der S48 auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Borna. Folgende Flurstücke sind von der Änderung betroffen: Gemarkung Gestewitz. Flurstücke 150/34, 150/32, 407/1, 268/11, 299/5. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 1,3 ha.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Zu der Änderung des Bebauungsplanes wird hiermit öffentlich bekanntgemacht, dass die Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB, abgesehen wird.
Die 1. vereinfachte Änderung, bestehend aus der Planzeichnung mit Begründung wird in der Zeit vom 18.03.2026 bis einschließlich 20.04.2026 im Internet auf folgenden Seiten veröffentlicht:
https://www.borna.de/Stadtverwaltung-und-Buergerservice/Oeffentliche-Bekanntmachungen.htm?
Zentrales Landesportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite
Zusätzlich werden die Unterlagen während der Beteiligungsfrist in der Stadtverwaltung Borna, Am Gericht 2, Fachdienst 31, 1. OG in 04552 Borna während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten
Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch per E-Mail an fd31@borna.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden.
Für Rückfragen zur Planung steht in der Stadtverwaltung Borna, FD31, Frau Meißner unter 03433/873232 zur Verfügung.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs.1 Buchst. E DSGVO und dem sächsischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art.13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Für die Einsicht in die Entwurfsunterlagen der 1.vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "2. BA Industrie- und Gewerbezentrum Goldener Born Thierbach" klicken Sie bitte hier.