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Eheschließung

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Termine für Ihre Eheschließung

Die Terminvergabe und alle Absprachen erfolgen zu den Öffnungszeiten im Standesamt Borna. Termine für Eheschließungen sind in jedem Fall unmittelbar durch das Brautpaar mit dem Standesamt Borna zu vereinbaren.

Das Trauzimmer verfügt über 27 Plätze für Ihre Gäste. Bitte beachten Sie unsere aktuell geltenden Hygieneregeln. 

Die Reservierung Ihres Wunschtermins ist durch persönliche Vorsprache oder per Telefon möglich. Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen per E-Mail nicht berücksichtigt werden können. Wir würden uns freuen, Sie zur Eheschließung bei uns begrüßen zu dürfen.

Mit der Anmeldung der Eheschließung wird der unverbindlich vorreservierte Termin verbindlich eingetragen. Da die Anmeldung der Eheschließung nur 6 Monate gültig ist, darf Ihre Anmeldung frühestens sechs Monate (taggenau) vor dem Termin der Eheschließung erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, bei Ihrem Anmeldetermin lieber etwas zeitlichen Puffer einzuplanen.

Die Eheschließungen werden auf Grund des erhöhten Publikumsverkehrs während der Sprechtage vorrangig freitags und samstags durchgeführt. Selbstverständlich sind auch Eheschließungstermine außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten montags und mittwochs möglich. Abweichende Terminwünsche zu unseren Öffnungszeiten werden individuell mit Ihnen abgestimmt.

Anmeldung der Eheschließung

Die Eheschließung muss beim Standesamt des Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes der Partner angemeldet werden. Die Anmeldung soll persönlich von beiden Verlobten durchgeführt werden. Ist einer der Verlobten nachweislich verhindert, kann die Anmeldung im Ausnahmefall mittels Vollmacht vorgenommen werden.

Für die Anmeldung der Eheschließung sind verschiedene Urkunden vorzulegen. Welche Unterlagen notwendig sind, hängt vom Einzelfall ab. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Standesamt am Wohnsitz vorab beraten. Wenn beide Partner deutsche Staatsangehörige sind benötigen Sie zum Beispiel:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • eine erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes
    (zur Anmeldung der Eheschließung maximal 14 Tage alt)
  • eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
  • eine Eheurkunde der Vorehe oder der vorhergehenden Lebenspartnerschaft (sofern zutreffend)
  • den Nachweis der Auflösung der Vorehe oder der vorhergehenden Lebenspartnerschaft (z. B. mittels Scheidungsurteil) mit Rechtskraftvermerk oder eine neu ausgestellte Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk
  • eine Sterbeurkunde des vorigen Ehepartners (sofern zutreffend)
  • die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

Alle Urkunden und Dokumente müssen im Original im Standesamt vorgelegt werden.

Die Notwendigkeit weiterer Dokumente und Urkunden richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen. Sollte einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder im Ausland geboren oder geschieden worden sein, so ist vorab unbedingt eine persönliche Vorsprache im Standesamt erforderlich.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt im Standesamt Borna ausschließlich nach Terminvereinbarung. Bitte setzen Sie sich daher vorher telefonisch mit uns in Verbindung. Vielen Dank.

Eheschließungszimmer

Das Trauzimmer des Standesamtes Borna befindet sich im Bürgerhaus „Goldener Stern“, einem der ältesten Gebäude der Großen Kreisstadt Borna. Es bietet Platz für bis zu 30 Gäste und vereint modernes Ambiente & den Glanz des historischen Gebäudes. Einen näheren Eindruck von unserem Trauzimmer sowie dem Foyer können Sie sich auf den unten stehenden Fotos verschaffen.

Trauzimmer_2

Trauzimmer_3

Trauzimmer_4















Ihre Ansprechpartner:

Frau Doreen Schellenberger
(03433) 873-138
(03433) 873-139
Nachricht senden
Frau Katy Schlosser
(03433) 873-135
(03433) 873-139
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Markt 11
04552 Borna
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stadtverwaltung@borna.de

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